Schluss mit Bargeld: Niederösterreich führt Bezahlkarte für Asylwerber ein
Niederösterreich führt testweise eine Bezahlkarte für Asylwerber ein. Diese soll den Kauf von Tabak, Alkohol sowie Überweisungen an potenzielle Schlepper verhindern. Zudem sollen Flüchtlinge in Österreich früher an die hier geltenden Werte herangeführt werden.
Niederösterreich wird mit 1. Juni testweise eine Bezahlkarte für Asylwerber etablieren. Die Ausgabe erfolge vorerst in acht Unterkünften, hieß es am Mittwoch aus dem Büro von Landesrat Christoph Luisser (FPÖ). Nach einer Pilotphase sei eine Ausweitung auf das gesamte Bundesland möglich. Innenminister Gerhard Karner und Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (beide ÖVP) begrüßten den Schritt. Zuerst hatte das “profil” online über das Vorhaben berichtet.
Die acht Standorte seien “gezielt gewählt” worden, “um die Funktionalität der Karte sowohl in urbanen als auch in ländlichen Gebieten zu prüfen”, hieß es aus Luissers Büro in einer schriftlichen Stellungnahme. “Ziel dieser Maßnahme ist es, einerseits Niederösterreich als Zielland für Asylwerber unattraktiv zu machen und andererseits den gesetzlichen Verpflichtungen zur Versorgung von Asylwerbern nachzukommen.”
Der Kauf von Tabak und Alkohol soll unterbunden werden
Verwendet werden laut “profil” Karten des Anbieters Pluxee (ehemals Sodexo). “Die neue Bezahlkarte dient dazu, den Kauf von Tabak und Alkohol zu unterbinden und Überweisungen an potenzielle Schlepper zu verhindern”, wurde seitens Landesrat Luisser konkretisiert. Der FPÖ Niederösterreich sei es “immer wichtig”, “all jene, die keinen Schutz, sondern Sozialleistungen suchen, davon abzuhalten, nach NÖ zu kommen”.
Flüchtlinge sollen früher arbeiten
Bereits am Dienstag wurde bekannt gemacht, dass Flüchtlinge früher an die hier geltenden Werte herangeführt und zur Aufnahme gemeinnütziger Tätigkeiten animiert werden sollen. Das ist das Ziel einer von Innenminister Gerhard Karner und Integrationsministerin Susanne Raab vorgestellten Initiative. So sollen “Grundregelkurse” schon vor Entscheidung über den Asylstatus verpflichtend werden und zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Freilich gilt das neue Regulativ nur für jene Asylsuchenden, die in Bundesbetreuung sind, also ganz am Anfang des Verfahrens stehen. Von den 35.000 Flüchtlingen in Grundversorgung werden aktuell gerade einmal 1.600 vom Bund betreut. Vertriebene in der Ukraine sind hier nicht mitgerechnet und auch nicht von den Neuerungen betroffen.
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