Im Prozess rund um die Besetzung eines Vorstandspostens im Finanzamt Braunau sagte Schmid aus, Wöginger habe ihm sinngemäß mitgeteilt, dass er „für dieses Finanzamt jemanden hat“, den er dort sehen wolle. Er solle sich darum kümmern.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft dem Angeklagten vor, 2017 einem ÖVP-Bürgermeister den Posten zugeschanzt zu haben. Schmid erklärte vor Gericht sogar, er habe gewusst, dass man sich nicht in eine Hearing-Kommission einmischen dürfe – habe es aber dennoch getan.

Die WKStA stützt ihre Anklage auf Schmids Aussagen und auf Chats. Doch gerade weil Schmid nun wieder als zentraler Belastungszeuge auftritt, stellt sich eine entscheidende Frage: Wie zuverlässig ist dieser Kronzeuge eigentlich?

Zweifel in der Mock-Institut-Affäre

Ein besonders heikler Punkt betrifft das Alois-Mock-Institut. Schmid hatte behauptet, Wolfgang Sobotka habe bereits 2014 wegen angekündigter Steuerprüfungen beim Institut oder der Alois-Mock-Stiftung interveniert. Doch laut Schreiben der Steuerberatungskanzleien gab es in den Jahren 2014 und 2015 weder entsprechende Prüfungen noch Ankündigungen. Eine Prüfung beim Institut fand erst Ende 2020 statt.

Das ist ein massiver Widerspruch zu Schmids Darstellung. Kritiker sehen darin einen massiven Kratzer an der Glaubwürdigkeit des Kronzeugen.

Thomas Schmid, ehemaliger Generalsekretär im Finanzministerium und Kronzeuge in mehreren Korruptionsverfahren.APA/FOTOKERSCHI.AT/WERNER KERSCHBAUMMAYR

Ein Zeuge, der selbst korrigieren musste

Auch in der Pröll-Stiftungs-Causa musste Schmid seine Aussagen nachträglich korrigieren. Zunächst hatte er erklärt, es habe eine politische Intervention wegen einer Steuerprüfung gegeben. Später räumte er in einem Schreiben an die WKStA ein, sich „in der Zeit geirrt“ zu haben. Die betreffende Prüfung habe nicht im zuerst genannten Zeitraum stattgefunden, sondern 2017.

Die Staatsanwaltschaft stellte später fest, dass Sobotka Schmid tatsächlich wegen der laufenden Prüfung kontaktiert hatte. Eine unzulässige Einflussnahme auf das Ergebnis konnte jedoch nicht nachgewiesen werden.

Der Fall zeigt exemplarisch das Problem: In Schmids Aussagen mischen sich teils reale Vorgänge mit Fehlern und nachträglichen Korrekturen.

Glücksspiel-Causa: großer Streit um seine Aussagen

Auch im Ibiza-U-Ausschuss sorgten Schmids Aussagen für Kontroversen. Er erklärte dort, der damalige Staatssekretär Hubert Fuchs sei umfassend in Glücksspielagenden des Finanzministeriums eingebunden gewesen und habe direkten Zugriff auf Fachbeamte gehabt.

Mehrere Beteiligte widersprachen dem und verwiesen auf interne Regelungen, wonach die Kommunikation über das Kabinett des Ministers laufen musste.

Die NEOS brachten daraufhin sogar eine Anzeige wegen möglicher Falschaussage gegen Schmid ein. Die WKStA stellte das Verfahren jedoch 2024 ein. Laut Begründung seien die betreffenden Aussagen teilweise „überwiegend objektiv richtig“, teilweise aber unvollständig gewesen.

Damit blieb auch dieser Konflikt ohne amtliche Feststellung einer Lüge.

Der Kurz-Mitschnitt beschädigte sein Image

Ein besonders schwerer Schlag für Schmids Glaubwürdigkeit war ein von Sebastian Kurz veröffentlichter Telefonmitschnitt. Darin klang Schmid deutlich weniger belastend gegenüber Kurz, als später in seinen Aussagen gegenüber Ermittlern und Gericht. In dem Gespräch sagte Schmid etwa: „Da ist nix dran.“ Und an anderer Stelle: „Ich hab da nix gesagt.“

Solche Passagen wirkten wie eine deutliche Entlastung des damaligen Kanzlers – und standen im Kontrast zu späteren Aussagen Schmids.

Schmid erklärte später gegenüber Ermittlern, er habe damals bewusst die gemeinsame Verteidigungslinie bestätigt und vieles klein geredet, weil er den Eindruck gehabt habe, das Gespräch werde aufgezeichnet. Ob diese Erklärung überzeugt oder nicht: Juristisch wurde auch daraus kein Nachweis einer Falschaussage.

Die bizarre Amsterdam-Episode

Für zusätzliche Schlagzeilen sorgte ein weiteres Detail aus dem Kurz-Prozess. Dort sagten zwei russische Geschäftsleute aus, Schmid habe ihnen bei einem Treffen in Amsterdam angedeutet, er stehe unter Druck der Staatsanwaltschaft und sei bereit gewesen, Dinge zu sagen, die nicht vollständig seiner Erinnerung entsprächen.

Bei genauerer Betrachtung verlor diese Episode jedoch an Schärfe: Aussagen der Zeugen erwiesen sich als teilweise unklar, manches musste „zwischen den Zeilen“ gelesen werden. Schmid selbst bestritt den behaupteten Druck. Auch daraus entstand letztlich kein strafrechtlicher Vorwurf.

Das Paradox des Kronzeugen

Gerade deshalb ist Thomas Schmid eine ungewöhnliche Figur im österreichischen Justizsystem. Die WKStA stellte 2024 Ermittlungen wegen möglicher Falschaussagen im Ibiza-U-Ausschuss ein und leitete auch wegen seiner Aussagen im Kurz-Prozess kein Verfahren ein. Kurz darauf erhielt er Kronzeugenstatus.

Das bedeutet: Aus Sicht der Staatsanwaltschaft bleibt er ein wichtiger Insider. Gleichzeitig zeigt seine Geschichte aber auch eine Reihe von Korrekturen, widersprüchlichen Erinnerungen und politisch hoch umstrittenen Aussagen.