Das Bezirksgericht in Zürich wendete einen Paragrafen an, wonach bestraft wird, wer “in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet.” Ameti soll 500 Franken (etwa 544 Euro) Buße zahlen. Eine Geldstrafe von 3.000 Franken (etwa 3.266 Euro) wurde zur Bewährung ausgesetzt. Sie kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.

Anwalt nennt Trauma und fordert Freispruch

Der Vorfall hatte im September 2024 Empörung ausgelöst. In einer repräsentativen Meinungsumfrage kreuzten 60 Prozent der Befragten Fassungslosigkeit und 51 Prozent Empörung über den Vorfall an. Die Juristin hatte den Instagram-Post nach wenigen Stunden gelöscht und sich bei Kirchenvertretern entschuldigt. Sie verlor ihre Arbeitsstelle und kam einem Ausschluss aus der Grünliberalen Partei (GLP) durch Austritt zuvor.

Ihr Anwalt hatte Freispruch gefordert. Sie habe unter einem Trauma gelitten, das sie 30 Jahre lang nicht verarbeitet hatte. Ameti war als kleines Kind mit ihrer Familie aus dem ehemaligen Jugoslawien geflohen, nachdem ein Bruder erschossen worden war. Amati selbst äußerte sich vor Gericht nicht. Sie hatte vor dem Prozess gesagt, sie habe damals achtlos eine Seite aus einem Katalog gerissen und als Zielscheibe genutzt.