Seit 2015: 12,2 Mrd. Euro für die Versorgung minderjähriger Asylbewerber
Mindestens 12,2 Milliarden Euro flossen in den vergangenen Jahren in die Unterbringung und Versorgung der jugendlichen Ausländer. Die exakte Summe dürfte weitaus höher liegen, denn die Statistiken der Bundesländer sind lückenhaft.
NiUS liegen exklusive Zahlen vor, die erstmalig einen Überblick darüber geben, welche Kosten durch die Einwanderung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen entstehen. Von 2015 bis 2024 haben die deutschen Behörden fast 190.000 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) registriert. Aus 15 Bundesländern liegen entsprechende Zahlen vor, Hessen konnte keine genauen Angaben machen. Brandenburg, Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein konnten zudem nicht für jedes Jahr dieses Zeitraums die Anzahl der aufgenommenen Minderjährigen nennen. Die tatsächliche Zahl dürfte also noch höher liegen.
Viele Bundesländer machen keine genauen Angaben
Für die Unterbringung dieser Jugendlichen entstanden in 14 Bundesländern zwischen 2015 und 2024 Kosten von mindestens 12,2 Milliarden Euro. Auch hier dürfte die tatsächliche Summe weitaus höher liegen. Bayern und Hamburg machten keinerlei Angaben zu den finanziellen Folgen. Bayern nahm jedoch den Großteil der minderjährigen Ausländer auf. Die Hansestadt Hamburg erklärt, dass „keine statistische Erhebung im Sinne der Fragestellungen“ durchgeführt worden ist.
Erfragt hatte die Zahlen der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer. NiUS liegen die Antworten aus den zuständigen Ministerien der Länder exklusiv vor. Das 200-seitige Papier beweist, wie in den Jahren 2015 bis 2024 horrende Summen ausgegeben wurden, um die Jugendlichen zu versorgen.
Pro-Kopf-Kosten von bis zu 100.000 Euro
Denn klar ist: Die Kosten für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge sind generell deutlich höher als bei erwachsenen Asylbewerbern. Die Jugendlichen müssen untergebracht werden, sie brauchen Verpflegung und häufig Kleidung. Sie erhalten eine Rundumversorgung durch die Jugendhilfe, häufig wird ein Vormund bestellt. Zusätzlich kommen Kosten für Sprachkurse und die schulische Betreuung. Auch die medizinische Versorgung wird oft durch den Steuerzahler finanziert.
Die 12,2 Milliarden Euro bilden also nicht das ganze Bild ab, sie bieten eine ungefähre Orientierungshilfe, wie viel Steuergeld in die Aufnahme der jugendlichen Asylbewerber gesteckt wird.
Aus den Zahlen kann für zumindest acht Bundesländer – in den anderen acht fehlen für die Jahre 2015 bis 2024 einzelne Daten – eine Pro-Kopf-Rechnung erstellt werden. In Niedersachsen kostet den Steuerzahler die Unterbringung und Verpflegung eines minderjährigen Asylbewerbers durchschnittlich fast 100.000 Euro. In Nordrhein-Westfalen und Thüringen liegt der Wert bei über 80.000 Euro.
Im Asylsystem spielen die sogenannten UMA eine gewichtige Rolle. Wer sich an der deutschen Grenze als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling ausgibt, dem darf die Einreise nicht verweigert werden. Auch in dem am 7. Mai verschickten Grenzbeschluss von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) heißt es: „Erkennbar vulnerable Personen können weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden.“
Fast immer sind es männliche Jugendliche
Minderjährige gelten als solche „vulnerablen Personen“. Die Bundesregierung erklärt dazu: „Sie sind vor Krieg, Verfolgung oder wirtschaftlicher Not geflüchtet und ohne Eltern nach Deutschland eingereist: Unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA) sind besonderen Gefahren ausgesetzt und brauchen deshalb auch besonderen staatlichen Schutz.“
Gelangt ein Jugendlicher später an einen Aufenthaltstitel, hat er als „Ankerperson“ die Möglichkeit, seine Eltern nach Deutschland zu holen. Die Einwanderung von jungen Asylbewerbern löst also meist eine sogenannte Kettenmigration aus.
Mehr als die Hälfte der jungen Menschen stammt aus Afghanistan und Syrien. Mitunter kommen sie auch aus Ländern wie Gambia, Guinea, Irak, Somalia, Eritrea oder Vietnam. Seit 2022 erhöhte sich vor allem die Zahl der minderjährigen Ukrainer drastisch.
Fast immer sind es männliche Jugendliche, die alleine nach Deutschland reisen. In Berlin lag die Männerquote im Vorjahr bei 84 Prozent. Nordrhein-Westfalen verzeichnet eine Quote von 87 Prozent. Ganze 91 Prozent an männlichen Jugendlichen sind es in Rheinland-Pfalz.
Rund um die Betreuung der Kinder hat sich in den vergangenen Jahren ein riesiger Job-Apparat gebildet, der von der fortlaufenden Einwanderung profitiert und von ihr abhängig ist. Für die Unterbringung und Versorgung jener Kinder sind die öffentlichen Träger der Jugendhilfe zuständig – also meist die Jugendämter der Stadt- und Landkreise.
Einzelne Bundesländer wie Thüringen und Bremen verzeichnen den konkreten Umfang dieser Betreuung, den die staatlich finanzierten Jugendträger und Sozialarbeiter leisten. So waren in Thüringen im vergangenen Jahr 104 „Vollzeitäquivalente“ (VZÄ) nötig, um die minderjährigen Ausländer zu betreuen.
VZÄ sind eine rechnerische Größe, um Arbeitszeiten vergleichbar zu machen. Ein Vollzeitäquivalent entspricht einer Person, die in Vollzeit 40 Stunden die Woche arbeitet. Somit wurde in Thüringen so viel gearbeitet, wie es 104 Vollzeitkräfte leisten können. In Bremen waren es im vergangenen Jahr 46 Vollzeitäquivalente.
Geburtstag am 1. Jänner
Ebenfalls auffällig: Ein großer Teil der minderjährigen Ausländer hat am 1. Januar Geburtstag. Von 2015 bis 2024 gaben insgesamt 16.126 UMA in acht Bundesländern an, dass ihr Geburtsdatum auf den 31. Dezember oder auf den 1. Januar falle. Der Anteil derjenigen UMA, die diese Angaben machten, belief sich in Sachsen auf 31,5 Prozent, im Saarland auf 24,5 Prozent, in Berlin auf 22,6 Prozent, in Rheinland-Pfalz auf 18,8 Prozent, in Nordrhein-Westfalen auf 16,7 Prozent, in Thüringen auf 10,6 Prozent, in Hamburg auf 7,5 Prozent und in Bremen auf sieben Prozent.
AfD-Politiker Springer fragte deshalb auch nach der Häufigkeit von Altersprüfungen unter den jungen Asylbewerbern. In Hamburg gab es beispielsweise 85 Altersprüfungen im vergangenen Jahr, denen die Zahl von 654 Neuankömmlingen gegenübersteht.
AfD-Politiker Springer fordert mehr Transparenz
Seit dem 1. Oktober 2015 besteht generell eine gesetzliche Aufnahmepflicht für die Bundesländer, unbegleitete minderjährige Ausländer aufzunehmen. Grundlage hierfür ist ein landesinternes und bundesweites Verteilungsverfahren, das unter der Regierung Merkel beschlossen wurde. Das Bundesverwaltungsamt, eine deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums, verteilt die Kinder an „das jeweils zur Aufnahme verpflichtete Land“.
Die Auswertungen der einzelnen Bundesländer weisen jedoch deutliche Lücken auf. Mal fehlen die Gesamtausgaben für einzelne Jahre. An anderer Stelle ist nicht ganz klar, wie viele minderjährige Ausländer aufgenommen wurden. „Die Ausgaben für die Unterbringung, Versorgung und Begleitung von jungen Menschen, werden häufig erst rund zwei bis drei Jahre nach ihrer Entstehung abgerechnet“, erklärt zudem das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Baden-Württemberg.
„Die lückenhafte Datenlage bezüglich der Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer ist ein Skandal“, meint AfD-Politiker René Springer. „Bei Kosten von über zwölf Milliarden Euro in den letzten Jahren ist Transparenz das Mindeste, was der Steuerzahler erwarten kann. Wenn fast jeder dritte UMA angibt, am 1. Januar oder am 31. Dezember geboren zu sein, drängt sich der Verdacht der arglistigen Täuschung auf.“
Dieser Beitrag ist ursprünglich auf unserem Partner-Portal NiUS erschienen.
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