Die Debatte um die mögliche Wiedereinführung der Todesstrafe in Israel sorgt nun auch in Österreich für politischen Zündstoff. Vizekanzler Andreas Babler hat sich am Dienstag in einem Facebook-Posting kritisch geäußert. Dieser außenpolitische Vorstoß des SPÖ-Chefs sorgt nun für deutlichen Gegenwind.

„Angriff auf Menschenrechte“ – Bablers Vorstoß

In seinem Posting bewertet Babler die diskutierte Maßnahme in Israel pauschal als Angriff auf Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Zudem stellte er die These auf, die Regelung würde sich nur gegen Palästinenser richten.

Mit dieser Stellungnahme betritt der SPÖ-Chef demonstrativ außenpolitisches Terrain – und sorgt prompt für Kritik.

Rosen wirft Andreas Babler „einseitige Stimmungsmache“ vor.APA/HANS KLAUS TECHT

„Verkürzt und einseitig“

Scharfe Worte kommen von Elie Rosen, Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde für Salzburg, Steiermark und Kärnten. Er wirft Babler vor, ein „verkürztes und einseitiges Bild“ zu zeichnen, und das „ganz nach der Manier der Linken“.

Vor allem blende Babler einen zentralen Punkt aus: die Sicherheitslage Israels. Die Diskussion über die Todesstrafe finde nicht im luftleeren Raum statt, sondern vor dem Hintergrund anhaltender Terroranschläge gegen die Zivilbevölkerung.

Ein demokratischer Staat müsse auf solche konkreten Bedrohungen reagieren – genau das werde in Israel aktuell intensiv diskutiert.

Doppelstandards? Kritik an „selektiver Empörung“

Besonders kritisch sieht Rosen den internationalen Vergleich: In mehr als zwei Dutzend Staaten werde die Todesstrafe angewendet – teils deutlich häufiger und unter fragwürdigen rechtsstaatlichen Bedingungen.

Genannt werden unter anderem die USA, Japan sowie Staaten im Nahen Osten wie Iran, Irak, Katar oder die Vereinigten Arabischen Emirate. Dennoch bleibe die Kritik daran oft deutlich verhaltener.

Für Rosen ist das ein klarer Fall von doppelten Standards: Gerade gegenüber Israel sei die Empörung besonders ausgeprägt.

„Einseitige Stimmungsmache“

Die Kultusgemeinde betont: Wer die Todesstrafe grundsätzlich ablehnt, solle dies global und konsistent tun. Eine isolierte Kritik an Israel ohne Berücksichtigung des sicherheitspolitischen Kontextes untergrabe die Glaubwürdigkeit menschenrechtlicher Argumente.

Zudem handle es sich bei Israel um einen demokratischen Rechtsstaat, in dem solche Fragen intensiv geprüft und diskutiert würden – ein Unterschied zu vielen anderen Staaten mit Todesstrafe.

Für Rosen ist Bablers Stellungnahme daher mehr als nur eine politische Meinungsäußerung: Sie sei Ausdruck „einseitiger Stimmungsmache“.