Die blutige Nacht nach dem Akademikerball beschäftigt nun das Gericht. Vor einem Schöffensenat in Graz müssen sich seit Mittwoch sieben mutmaßliche Antifa-Aktivisten wegen schweren Raubes verantworten. Der Vorwurf: Nach dem Akademikerball im Jänner 2025 sollen sie einem Ballbesucher gezielt die Burschenschafter-Kappe vom Kopf gerissen haben. Der Mann stürzte, schlug hart auf und erlitt Serienrippenbrüche.

Der Überfall ereignete sich in der Nacht von 25. auf 26. Jänner, kurz nach 3.00 Uhr früh. Im Congress Graz war der Akademikerball gerade zu Ende gegangen. Ein Besucher machte sich gemeinsam mit seiner Frau auf den Heimweg, als es plötzlich zur Attacke kam: Die Couleur-Kappe wurde ihm vom Kopf gerissen, der Mann ging zu Boden. Ob er gestoßen oder geschlagen wurde, ist bis heute Teil der Beweisaufnahme.

Die Angeklagten bestreiten jede Gewaltanwendung. Es gilt die Unschuldsvermutung.

„Es geht nicht um die politische Gesinnung“

Gleich zu Beginn versuchte die Staatsanwältin, den politischen Kontext des Verfahrens zurückzudrängen. Es handle sich nicht um einen politischen Prozess. „Hier geht es nicht um die Gesinnung der Angeklagten, es geht nur um eine Wegnahme“, betonte sie. Die Täter mögen politische Motive gehabt haben, doch zur Disposition stehe einzig die Tat selbst: die Entwendung der Kappe und die anschließende Verletzung.

Deshalb gehe es in diesem Verfahren auch nicht um den Vorwurf einer „kriminellen Vereinigung“. Verhandelt werde ausschließlich die konkrete Tat rund um die entwendete Kappe und die Verletzung. Auch die Schöffen sollten sich nicht von Medienberichten leiten lassen, mahnte die Anklägerin.

Serienrippenbrüche nach Kappen-Raub: Der Fall wird vor dem Landesgericht Graz verhandelt.APA/KARIN ZEHETLEITNER

Ganz ausblenden ließ sich das Politische dennoch nicht. Vor dem Gericht herrschte ein massives Polizeiaufgebot, der Verhandlungssaal war bis auf den letzten Platz gefüllt – viele Zuhörer erschienen offenbar aus Sympathie mit den Angeklagten.

Laut Anklage hatten die sieben Beschuldigten zunächst an der Demonstration gegen den Akademikerball teilgenommen, die friedlich verlief. Danach traf sich die Gruppe in einem Café. Dort, so der Vorwurf, sei die Tat besprochen worden, bevor man gezielt nach einem Opfer Ausschau hielt.

„Witzige Idee“ statt Verabredung?

Alle sieben Angeklagten erschienen persönlich zur Verhandlung – und betonten unisono, es habe keine Verabredung gegeben. Die spontane Überlegung sei lediglich gewesen: Es wäre doch witzig, ihm das Kapperl abzunehmen.

Der Erstangeklagte schilderte den Vorfall ebenfalls als Zufallstat. „Ich bin am Congress vorbeigekommen und habe den Mann mit seiner Frau gesehen“, sagte er. Er sei den beiden gefolgt, „weil ich neugierig war. Dann habe ich mich zu der spontanen Idee hinreißen lassen, ihm die Kappe wegzunehmen“.

Dass der Mann dabei schwer verletzt wurde, will er nicht bemerkt haben. Nach der Tat sei er mit einem weiteren Angeklagten in dessen Wohnung gegangen.

Serienrippenbrüche? „Wissen wir nicht“

Angesprochen auf die schweren Verletzungen des Opfers – Serienrippenbrüche – erklärten die Angeklagten übereinstimmend, sie wüssten nicht, wie es dazu gekommen sei. Verletzung? Völlig unklar. Das Opfer selbst wird erst am nächsten Verhandlungstag vor Gericht aussagen.

Der zweite Angeklagte, der unmittelbar beim Wegnehmen der Kappe dabei war, erklärte: Er habe „nur schauen wollen, wer da herumgeht“. Zum Sturz des Opfers sagte er: „Entweder ist er gestolpert oder er hat das Gleichgewicht verloren, als er die Hand nach seiner Kappe ausstreckte.“ Danach sei er mit den anderen davongelaufen.

Die Richterin fragte nach: „Ist Ihnen nie der Gedanke gekommen, Hilfe zu holen?“ Die Antwort: „Ich habe nicht darüber nachgedacht“, es sei ja eine Frau bei dem Mann gewesen. Im Raum stehen damit auch unterlassene Hilfeleistung und das Im-Stich-Lassen eines Verletzten.

Erinnerungslücken auch bei eigener Aussage

Bemerkenswert: Ein Angeklagter erklärte, er wisse nicht nur nicht, wie es zur Verletzung des Opfers kam – sondern auch nicht, wie es zu seiner eigenen Aussage kam, die er später beim Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung gemacht hatte. Diese habe er „nicht so gemeint“.

Auf den Hinweis, dass ihm seine Aussage vorgelegt wurde und er anschließend noch Verbesserungen vorgenommen hat, erklärte der Beschuldigte, er wisse nicht, wie es dazu gekommen sei, dass er so etwas gesagt habe.

„Sie dürfen lügen“

Für besonderes Aufsehen sorgte ein Satz der Staatsanwältin selbst. In Richtung der Angeklagten hielt sie fest: „Sie dürfen lügen.“ Nur Zeugen stünden unter Wahrheitspflicht.

Juristisch ist das korrekt – bemerkenswert ist allerdings, dass es ausgerechnet die Staatsanwältin war, die das ausdrücklich betonte. Auffällig blieb zudem das Ausbleiben vieler kritischer Zwischenfragen durch Richterin und Staatsanwältin, wie sie in solchen Verfahren häufig üblich sind.

Der Prozess ist auf drei Tage angesetzt. Ob es sich um eine spontane Tat oder einen gezielten Überfall handelte, wird nun das Gericht klären müssen.