Der exxpress hatte das Justizministerium um den Reiseablauf sowie die konkreten Programmpunkte gebeten. Die Antwort: ein bereits öffentlich versendetes Aviso mit schönen Zitaten der Ministerin – und kein einziger konkreter Termin. Wer sie trifft, wo, wann und worüber genau verhandelt wird: Fehlanzeige. Für eine Bundesministerin, die mit Steuergeld durch den Balkan reist, eine bemerkenswert dünne Auskunft.
Was Sporrer wirklich vorhat
Im Aviso nennt die Ministerin selbst den eigentlichen Kern der Reise: die Überstellung „straffälliger ausländischer Staatsbürger durch ihre Herkunftsländer” – Stichwort „Haft in der Heimat”. Konkret geht es darum, Abkommen zu verhandeln oder zu vertiefen, die es ermöglichen, verurteilte albanische und montenegrinische Staatsbürger ihre Strafe im Heimatland absitzen zu lassen – und damit Österreichs überfüllte Gefängnisse zu entlasten.
Das ist grundsätzlich ein legitimes Instrument. Aber es wirft Fragen auf.
Das Rechtsproblem
Albanien und Montenegro sind keine EU-Mitglieder. Innerhalb der EU regelt ein gemeinsamer Rahmenbeschluss solche Überstellungen – mit gegenseitig anerkannten Mindeststandards. Mit Drittstaaten wie Albanien und Montenegro braucht es bilaterale Abkommen. Und selbst dann gilt laut dem Europaratsübereinkommen CETS 112 in den meisten Fällen: Eine Überstellung ist nur mit Zustimmung des Häftlings möglich.
Noch heikler: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kann Überstellungen blockieren, wenn in den Zielländern unmenschliche Haftbedingungen drohen. Laut Europarat-Statistik 2023 sitzen in Montenegro 42 Prozent aller Häftlinge in Untersuchungshaft – europaweit einer der höchsten Werte, ein Indikator für ein überlastetes Justizsystem. In Albanien sind es sogar 55 Prozent.
Dasselbe Ministerium, das nun Überstellungen in diese Länder anstrebt, bescheinigt ihnen im selben Aviso „großen Reformbedarf”. Ein Widerspruch, den Sporrer bisher nicht aufgelöst hat.
Die Zahlen relativieren den Druck
Laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung, die Sporrer selbst im Mai 2025 unterzeichnete (789/AB, XXVIII. GP), befanden sich im Jahr 2024 rund 299 albanische und rund 181 montenegrinische Staatsbürger in österreichischen Justizanstalten. Das sind zusammen knapp 480 Personen – bei insgesamt über 18.000 Insassen im Jahr.
Zum Vergleich: Serbien kommt auf rund 900 Insassen, Rumänien auf rund 762, die Türkei auf rund 470, Afghanistan auf über 400. Die eigentlich großen Gruppen bleiben bei dieser Reise außen vor. Warum ausgerechnet Montenegro und Albanien, wo die Zahlen vergleichsweise klein sind? Die Antwort kennt wohl nur die Ministerin.

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