Nun hat der STANDARD die Konsequenzen zu tragen: Nach rechtlichen Schritten von Kurz kam es zu einer außergerichtlichen Einigung, die für die Redaktion alles andere als angenehm ausfällt.

Die große STANDARD-Ente

Unter der reißerischen Überschrift
„Epstein-Mails: Trump-Berater vermittelte Treffen zwischen Kurz und Epstein“
stellte der STANDARD dar, dass Kurz angeblich ein Treffen mit Epstein habe anstreben wollen. Doch schon kurz nach Veröffentlichung war klar: Die Story war frei erfunden.

Keine Fakten, keine Belege, dafür ein medialer Dominoeffekt, denn andere Medien sprangen sofort auf und verbreiteten den Fehler weiter.

Kurz wehrt sich, STANDARD lenkt ein

Sebastian Kurz ließ das nicht auf sich sitzen. Nachdem seine Anwälte aktiv wurden, musste der STANDARD einlenken und akzeptierte eine umfassende außergerichtliche Einigung, die einem kleinen Schuldeingeständnis gleichkommt.

Die Zeitung verpflichtet sich zu:
-Unterlassungserklärung wegen der Falschmeldung
gerichtlich verwertbare Unterlassungsverpflichtung inklusive Exekutionsmöglichkeit
-Veröffentlichung eines offiziellen Widerrufs
-voller Kostenübernahme des gesamten Verfahrens
-2.000 Euro Zahlung im Namen von Kurz an die Kinderschutzorganisation „Die Möwe“

Teurer Fehler und massiver Imageschaden

Für den STANDARD ist die Affäre nicht nur finanziell, sondern auch reputativ ein herber Schlag. Ein solcher Widerruf dürfte für die Verantwortlichen ziemlich unangenehm sein – insbesondere, da sich das Blatt gerne als Vorreiter im Kampf gegen Fake News inszeniert.

Für Sebastian Kurz hingegen bedeutet die Einigung eine klare Rehabilitierung: Die Falschmeldung ist offiziell widerrufen, die Verantwortlichen mussten zurückrudern.