Steilvorlage für Eingriffe in die Meinungsfreiheit: Deepfake-Gesetz ist fertig
Plötzlich geht es ganz schnell, der Fall Fernandes/Ulmen lieferte den perfekten Anlass: Der Gesetzentwurf zum digitalen Gewaltschutz ist nach Angaben von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) fertig. In der ARD-Sendung Caren Miosga sagte sie, das Papier befinde sich bereits in der Ressortabstimmung. NIUS liegt der Entwurf vor.
Kernpunkt: Künftig soll schon das Herstellen pornografischer Deepfakes strafbar sein. Im Gesetz heißt es dazu wörtlich, erfasst werden Inhalte, die so „verändert, umgestaltet oder mit weiteren Inhalten verbunden“ wurden, „dass der Anschein erweckt wird“, eine Person habe sexuelle Handlungen vorgenommen oder sei nackt abgebildet.
Nicht-pornografische Inhalte im Visier
Auch bei nicht-pornografischen Deepfakes will der Staat eingreifen. Strafbar ist laut Entwurf bereits das „Zugänglichmachen“, wenn Inhalte geeignet sind, das „Ansehen“ einer Person „erheblich zu schädigen“. Maßstab ist dabei ausdrücklich, ob jemand „in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt werden kann“.
Damit geraten auch zugespitzte Darstellungen, satirische Inhalte oder politisch kritische Beiträge schnell in den Bereich möglicher Strafbarkeit. Entscheidend ist nicht nur die Absicht, sondern die mögliche Wirkung beim Publikum.
Besonders weit geht auch eine weitere Passage: Strafbar sein sollen auch Aufnahmen „in sexuell bestimmter Weise“ – selbst bei bekleideten Körperteilen. Wann das der Fall ist, soll sich aus „allen Umständen des Einzelfalls“ ergeben.
Hubig sagte bei Miosga, es gehe nicht um Einschränkung der Meinungsfreiheit. Zugleich kündigte sie Nachschärfungen an: Auch offensichtlich gefälschte oder gekennzeichnete Deepfakes sollen aus ihrer Sicht strafbar sein. „Das ist uns wichtig“, so die Ministerin.
Dieser Beitrag ist ursprünglich bei unserem Partner-Portal NiUS erschienen.
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