Sternchen & Binnen-I gestrichen: Steiermark verbietet Gendern
Gender-Sternchen, Binnen-I und ähnliche Schreibweisen sollen künftig aus offiziellen Rechts- und Verwaltungstexten verschwinden. Ziel der Regierung: klarere und verständlichere Gesetzestexte.
Kern der Reform ist eine Überarbeitung des legistischen Handbuchs des Landes. Dieses legt fest, wie Gesetze, Verordnungen und amtliche Texte formuliert werden müssen.
Mit der neuen Version werden auch die sprachlichen Regeln angepasst: Gendernde Schreibweisen sollen künftig nicht mehr verwendet werden.
Stattdessen gelten zwei Grundprinzipien:
– geschlechtsneutrale Begriffe, etwa „die Person“, „die Fachkraft“ oder „die Partei“
– maskuline Bezeichnungen, wenn keine neutrale Form möglich ist
Juristisch gilt dabei weiterhin: Auch wenn eine männliche Form verwendet wird, sind alle Geschlechter gemeint.
Regierung spricht von „sprachlicher Normalität“
Um diesen Grundsatz rechtlich festzuhalten, setzt die Landesregierung auf eine sogenannte Gender-Generalklausel. Sie stellt klar, dass Personenbezeichnungen in Gesetzestexten grundsätzlich für alle Geschlechter gelten – unabhängig von der grammatischen Form.
Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) begründet die Maßnahme mit dem Ziel einer verständlicheren Amtssprache.
„Mit der Überarbeitung des legistischen Handbuchs sorgen wir für eine leichtere Lesbarkeit unserer Landesgesetze und kehren zu sprachlicher Normalität zurück.“
Nach Ansicht der Landesregierung können komplexe oder künstlich wirkende Formulierungen die Verständlichkeit von Rechtstexten erschweren.
Umstellung erfolgt schrittweise
Die neuen Sprachregeln werden nicht sofort vollständig umgesetzt, sondern in mehreren Etappen eingeführt. Bereits jetzt gilt eine erste Vorgabe: Bei kleineren Gesetzesnovellen – also Änderungen bestehender Landesgesetze mit weniger als 20 Paragrafen – müssen gendernde Formulierungen entfernt werden.
Der vollständige Umbau der Gesetzessprache folgt später. Ab November 2026 sollen dann sämtliche Landesgesetze an die neuen Vorgaben angepasst sein.
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