Die Bundesregierung verkauft die Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Lebensmittel als spürbare Entlastung für die Bevölkerung. Ab 1. Juli sinkt der Steuersatz bei bestimmten Grundnahrungsmitteln von zehn auf 4,9 Prozent. Doch die konkrete Ausgestaltung der Reform wirft zunehmend Fragen auf. Denn ob ein Produkt günstiger wird oder nicht, entscheidet oft nicht der Hausverstand, sondern das Steuerrecht.
Der Fall von Blatt- und Cremespinat hat bereits gezeigt, wie schnell die angekündigte Entlastung in steuerlichen Spitzfindigkeiten endet (exxpress berichtete). Doch der Spinat-Fall ist längst nicht die einzige Kuriosität der neuen Regelung. Auch bei Getreideprodukten ergeben sich Abgrenzungen, die für viele Konsumenten nur schwer nachvollziehbar sein dürften. Während Weizen- und Dinkelmehl von der Steuersenkung profitieren, bleibt Roggenmehl weiterhin beim bisherigen Steuersatz.
Auch bei Backwaren zeigt sich die komplizierte Logik der Regelung. Klassisches Brot fällt unter die Begünstigung, bei manchen Gebäcksorten wird es jedoch kompliziert. Croissants, Brioche oder anderes fettreiches beziehungsweise gesüßtes Gebäck können je nach Rezeptur weiterhin mit zehn Prozent besteuert werden.
Skyr vs. Skyr
Kurios wird es auch bei Skyr. Das beliebte Milchprodukt kann steuerrechtlich entweder als Joghurt – und damit als begünstigtes Produkt – oder als Frischkäse eingestuft werden. Ob der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt, hängt somit nicht vom Namen auf der Verpackung, sondern von Herstellungsweise und Zusammensetzung ab.
Für zusätzliche Verwunderung dürfte die sogenannte „Wurstsemmel-Regel“ sorgen. Eine einfache Semmel wird begünstigt. Wird sie allerdings mit Käse, Wurst oder Leberkäse belegt verkauft, gilt für das gesamte Produkt wieder der höhere Steuersatz.

Und selbst bei Obst, Gemüse und Gewürzen gibt es Ausnahmen: Während zahlreiche Produkte unter die Steuererleichterung fallen, bleiben Trüffel, Safran und Kapern ausdrücklich außen vor.
Kritiker sehen darin das Grundproblem der Reform. Anstatt ein einfaches und leicht verständliches Entlastungsmodell zu schaffen, hat die Regierung ein System geschaffen, das auf Zolltarifnummern und steuerlichen Detaildefinitionen basiert.
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