Steuerfreier Freibetrag für Überstunden 2026: So viel bleibt künftig unbesteuert!
Nach zähen Verhandlungen hat die Regierung die Steuerbefreiung von Überstunden und Feiertagszuschlägen für 2026 geregelt. Was sich für Arbeitnehmer nun ändert und wie hoch der neue Freibetrag ausfällt, wurde nun festgelegt.
Die Regierung hat sich auf neue steuerliche Regelungen für Überstunden- und Feiertagszuschläge geeinigt – 2026 gilt ein höherer Freibetrag.GETTYIMAGES/Owen Franken
Die Bundesregierung hat sich auf neue steuerliche Regelungen für Überstundenzuschläge geeinigt. Demnach bleiben künftig bis zu 15 Überstunden pro Monat mit einem Freibetrag von bis zu 170 Euro steuerfrei – deutlich mehr als ursprünglich geplant. Zudem soll die Steuerfreiheit für Sonn- und Feiertagsarbeit gesetzlich klargestellt werden. Das neue Gesetz soll Anfang 2026 in Kraft treten und bietet vor allem Arbeitnehmern eine spürbare Entlastung.
Überstundenzuschläge künftig steuerfrei
Nach intensiven Verhandlungen hat sich die Bundesregierung auf neue steuerliche Rahmenbedingungen für Überstunden verständigt. Ab 2026 können Arbeitnehmer bis zu 15 Überstunden pro Monat steuerfrei leisten, mit einem maximalen Freibetrag von 170 Euro. Diese Regelung liegt weit über den ursprünglich geplanten 120 Euro für nur zehn Überstunden und stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer faireren Entlohnung dar. Hintergrund der Anpassung ist die Weiterführung der Reform zur Bekämpfung der kalten Progression, die 2023 beschlossen wurde.
Der Freibetrag für 2024 und 2025 war temporär von 86 auf 200 Euro angehoben worden. Doch ab 2026 soll die steuerfreie Grenze zwar sinken, aber immer noch deutlich besser ausfallen als zunächst vorgesehen. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) zeigte sich zufrieden mit der Einigung und betonte, dass die neue Regelung den Bedürfnissen der Arbeitnehmer gerecht werde.
Steuerfreiheit für Feiertags- und Sonntagsarbeit
Zusätzlich zur Anpassung der Überstundenregelung soll die Steuerfreiheit für Sonn- und Feiertagsentgelte wieder gesetzlich festgeschrieben werden. Diese war nach einem Urteil des Bundesfinanzgerichts weggefallen, wird jedoch durch einen Initiativantrag im Nationalrat rückwirkend zum 1. Januar 2026 wieder eingeführt. Vor allem Arbeitnehmer, die regelmäßig an Wochenenden oder Feiertagen arbeiten müssen, dürften sich über diese Klarstellung freuen.
ÖVP-Klubobmann August Wöginger erklärte dazu: „Jede zusätzliche Stunde Leistung stärkt unsere Wirtschaft. Es braucht richtige Anreize, damit der Aufschwung gelingt.“
Kritik und Unterstützung aus verschiedenen Lagern
Die Einigung findet sowohl bei den Interessenvertretungen als auch bei den politischen Parteien Unterstützung. Der ÖGB betonte, dass die Steuerbefreiung für Feiertags- und Überstundenzuschläge vor allem diejenigen Arbeitnehmer entlastet, die arbeiten, während andere frei haben. Auch die Arbeiterkammer Wien zeigte sich erfreut über die „eindeutige gesetzliche Regelung“, die nun für Klarheit sorge.
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