Stocker verrät Fahrplan: So läuft die Befragung über die Wehrpflicht ab
Die Uhr tickt. Wenn die Wehrpflicht reformiert werden soll, muss rasch entschieden werden. Stocker will die Bevölkerung einbinden – noch heuer.
Eine Volksbefragung zur Reform der Wehrpflicht könnte laut Kanzler Christian Stocker (ÖVP) im Herbst stattfinden. Schließlich solle die Reform schon mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Wie die Fragestellung lauten könnte, werde sich erst nach einem Prozess der politischen Willensbildung zeigen, meinte er in der ORF-Pressestunde am Sonntag. Aktuell plane die Regierung wieder ein Doppelbudget, kündigte Stocker an. Außerdem äußerte er Kritik an der Gastpatienten-Debatte.
Stocker hatte sich beim Neujahrsauftakt der ÖVP am Freitag für eine Volksbefragung ausgesprochen, um die künftige Ausgestaltung der Wehrpflicht zu klären. Über welche Variante die Bevölkerung abstimmen werde oder ob zwei Varianten zur Wahl stehen, werde sich erst entscheiden, sagte der Bundeskanzler am Sonntag. Die Notwendigkeit einer Volksbefragung begründete er damit, dass die Menschen sich zu wenig gehört fühlen würden. Es gehe jedenfalls nicht darum, die Entscheidung auszulagern, weil die Politik nicht wüsste, was zu tun ist.
Regierung plant erneut Doppelbudget
Davor ist wohl noch Überzeugungsarbeit innerhalb der Koalition notwendig – schließlich sind die Regierungspartner SPÖ und NEOS von der Idee offenbar überrascht worden. In groben Zügen seien die Koalitionspartner informiert worden, sagte Stocker. “Ich habe auch gesagt, dass Volksbefragung, Volk einbinden für mich wichtig ist in Zukunft. Aber natürlich schicken wir unsere Reden nicht wechselseitig im Kreis und lassen sie absegnen.” Innerhalb der Regierung verstehe man sich aber “mehr als gut”, versicherte der Kanzler.
Nach jenem für 2025/26 plant die Regierung auch für 2027/28 ein Doppelbudget, verkündete Stocker. Zuversicht verleihen ihm die am Samstag veröffentlichten vorläufigen Budgetzahlen – der Bund schloss demnach 2025 deutlich besser ab als erwartet. Das zeige, dass die Regierung auch bei den nächsten Budgets seriös planen und diese einhalten könne, so Stocker. So werde man aus dem EU-Defizitverfahren herauskommen und Aufschwung schaffen. Auch Länder und Gemeinden, deren Zahlen erst im März vorliegen, würden vom besseren Budget des Bundes profitieren.
Kein Verständnis für Bezeichnung "Gastpatient"
Kritik äußerte Stocker bezüglich der Debatte rund um Patienten, die in anderen Bundesländern medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. “Ich kann nicht nachvollziehen, dass wir Gäste- und Gastpatientenbezeichnungen haben innerhalb Österreichs”, meinte er. Diskrepanzen gab es dabei zuletzt zwischen Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Stocker brachte auch nochmals seine Forderung ins Spiel, dass es für Asylwerber nur eine medizinische Basisversorgung geben sollte.
Beim Thema Gesundheitsreform wolle man im Herbst in die Umsetzung kommen, sagte Stocker. Herauskommen müsse eine bessere Versorgung im niedergelassenen Bereich, auch durch Kassenstellen, sowie eine schnelle Verfügbarkeit von Krankenbetten. “Man kann sich auch überlegen, ob nicht Ärzte – so wie es Anwälte gibt, die angestellt sind – auch angestellt werden bei der Gesundheitskasse und eine Kassenordination betreiben”, schlug er vor. Auch könne man beispielsweise vermehrt auf Telemedizin setzen.
Stocker erwartet Freispruch für Wöginger
Neben der Wehrpflicht-Volksbefragung hatte Stocker bei seiner Neujahrsrede auch ein Initiativrecht für Gesetzesvorschläge für den Europäischen Rat gefordert. Für eine solche Initiative würden sich die Beseitigung des “Österreich-Aufschlags” oder die Veränderung des Merit-Order-Prinzips am Strommarkt eignen. Für jede Art der Energieerzeugung solle es eine Preisfestsetzung geben, regte Stocker an. “Jede für sich setzt den Preis fest, und die Mischung machts. Und nicht die Teuerste ist dann die, die am Ende beim Kunden ankommt.”
ÖVP-Klubchef August Wöginger muss sich demnächst wieder wegen Postenschacher-Vorwürfen vor Gericht verantworten. Stocker bezeichnete ihn als integren Politiker und geht von einem Freispruch aus. Nun seien die Maßstäbe des Strafrechts anzusetzen. Darüber hinausgehend sei immer im Einzelfall zu beurteilen, welche Maßstäbe noch anzuwenden sind.
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