Mit dem vorübergehenden Stopp des Familiennachzugs bei Flüchtlingen wird es nun ernst, er soll in wenigen Tagen vom Hauptausschuss in Kraft gesetzt werden. Dieser Regelung zu Folge können zwar Anträge eingebracht werden, diese werden aber zumindest im kommenden halben Jahr mit Ausnahmen nicht behandelt.

Innenministerin Gerhard Karner (ÖVP) begründete die Maßnahme im Pressefoyer nach der Regierungssitzung neuerlich mit einer Überlastung der Systeme in Österreich. Der Ressortchef führte etwa einen Anstieg der Jugendkriminalität speziell durch syrischer Täter sowie die zwischenzeitlich notwendige Errichtung von Container-Klassen an.

Freilich wird der vorübergehende Stopp wohl aktuell nicht allzu viel ändern. Im Mai gab es nur noch 70 Einreisen unter dem Titel Familienzusammenführung – dies vor allem, da Anträge von Syrern seit dem Machtwechsel in Damaskus vorläufig nicht behandelt werden. Dass man trotzdem die Anträge hemmt, begründete Karner damit, dass es eine nachhaltigere Lösung brauche.

Weiterhin Familiennachzug in Ausnahmefällen

Im Normalfall sollen mit Beschluss der Verordnung im Hauptausschuss Anträge auf Familiennachzug nur noch „in Ausnahmefällen” behandelt werden – also alles wie gehabt. Zwar darf die Bundesregierung mit dem Inkrafttreten der Verordnung Anträge auf Familiennachzug vorübergehend aussetzen, doch zahlreiche Ausnahmen machen die Maßnahme in Wahrheit weitgehend wirkungslos. Minderjährige und „Härtefälle“, bei denen laut Europäische Menschenrechtskonvention das Recht auf Familienleben „zwingend geboten“ ist, sind ausgenommen. Zudem soll die Regelung in einem halben Jahr wieder auslaufen. Für wen die Aussetzung nun tatsächlich gilt, bleibt unklar – zumal der Begriff „Familie“ sehr weit gefasst ist und etwa auch Stief- und Adoptivkinder sowie gleichgeschlechtliche Partner umfasst.

Für Ukrainer gilt die Regelung ohnehin nicht – sie erhalten ohne Asylantrag die sogenannte „Blaue Karte“ mit Zugang zu Grundversorgung, Gesundheitsleistungen und Arbeitsmarkt. Doch selbst ohne diese Sonderbehandlung bleibt die Diskussion über den Familiennachzug weitgehend symbolisch: Die Mehrheit der Flüchtlinge kommt nicht über diesen Weg ins Land.

Spätestens mit Inkrafttreten des EU-Migrationspakts Mitte 2026, den die Koalition bereits abgesegnet hat, werden legale Fluchtwege und ein erleichterter Familiennachzug ohnehin auf EU-Ebene vorgeschrieben – spätestens dann werden die Anträge aus der „Pause” sicher auf Hochdruck aufgearbeitet.