Streit um Bürgergeld: Krankenkassen belegt Bund mit Milliardenklage
Die gesetzlichen Krankenkassen haben genug – und gehen nun den rechtlichen Weg. Sie werfen der deutschen Bundesregierung vor, die Kosten für Bürgergeldempfänger nicht annähernd zu decken, was zu einem Defizit bei den Kassen führt, und auch die Beitragszahler und Arbeitgeber übermäßig belastet. Der Spitzenverband der GKV hat deshalb Klage in Höhe von zehn Milliarden Euro eingereicht.
Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, wie die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern finanziert wird. Nach Ansicht des GKV-Spitzenverbands trägt der Staat nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten, während die Lücke durch die Solidargemeinschaft der 75 Millionen gesetzlich Versicherten geschlossen werden muss.
Für das kommende Jahr verlangen die Kassen Zahlungen in zweistelliger Milliardenhöhe. „Die Bundesregierung scheint die Augen vor dieser sozialpolitischen Ungerechtigkeit zulasten der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber zu verschließen“, kritisierte die Co-Verwaltungsratsvorsitzende Susanne Wagenmann im Gespräch mit der tagesschau. Seit mehr als 15 Jahren weise man auf diese Schieflage hin, doch im aktuellen Koalitionsvertrag finde sich erneut kein Hinweis auf eine Lösung.
Politische Kurzsichtigkeit auf Kosten der Beitragszahler
Auch Uwe Klemens, ebenfalls Co-Vorsitzender im Verwaltungsrat, fand gegenüber der tagesschau deutliche Worte. Immer wieder seien „kurzfristige politische Interessen über die langfristige Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt worden“. Die Folgen seien sichtbar: „Das Ergebnis sehen wir jetzt: Beitragsanhebungen auf Rekordniveau, kaum noch Reserven bei den Kassen und einen Gesundheitsfonds, der genauso schlecht dasteht.“
Angriff auf die finanzielle Selbstständigkeit
Konkret richtet sich die Klage gegen die für Herbst 2025 erwarteten Bescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung, die die Zuweisungen für 2026 festlegen. Beklagte ist die Bundesrepublik Deutschland. Die GKV sieht nicht nur eine Unterfinanzierung, sondern auch einen „rechtswidrigen Eingriff in die finanzielle Selbstständigkeit der Sozialversicherungsträger“ sowie einen Verstoß gegen die Zweckbindung der Beiträge. Zuständig ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
In Deutschland übernimmt der Bund zwar formal die Verantwortung für die Gesundheitskosten hilfsbedürftiger Bürgergeldempfänger. Doch die tatsächliche Finanzierung läuft größtenteils über die Beitragszahler. Genau dagegen will sich die GKV nun mit aller Konsequenz wehren. Konkret kritisieren die gesetzlichen Krankenkassen, dass der Bund pro Bürgergeld-Empfänger nur etwa 100 Euro monatlich zahlt, während die tatsächlichen Kosten bei mehr als 300 Euro liegen.
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