Antwort? Ja. Inhalt? Kaum. Lange herrschte aus dem Justizministerium von Anna Sporrer (SPÖ) praktisch nur Funkstille. Erst auf eine neue Anfrage des exxpress reagierte das Ressort überhaupt – und das ausgerechnet bei einem brisanten Thema rund um mutmaßliche Hamas-Finanznetzwerke mit Österreich-Bezug.

Doch wer auf Aufklärung gehofft hatte, wurde enttäuscht. Wörtlich heißt es aus dem Ministerium: „Das Bundesministerium für Justiz kann keine Auskunft zu Einzelstrafsachen erteilen, bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständige Staatsanwaltschaft; zum Thema Terrorismusfinanzierung an die zuständige Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN).“ Und weiter: „Generell ist festzuhalten: Die Staatsanwaltschaft ist bei der Frage, ob ein bereits eingestelltes Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen wird, an gesetzliche Vorgaben gebunden.“ Sowie: „Ob die Voraussetzungen vorliegen, wird von der Staatsanwaltschaft in jedem Einzelfall geprüft.“

Konkrete Antworten auf konkrete Fragen? Fehlanzeige. Dennoch: Nach dem langen Schweigen wirkte selbst diese dürre Nicht-Antwort schon wie ein Fortschritt.

Terror-Verdacht mit Österreich-Bezug – Ende Jänner herrschte nur Schweigen

Brisantes rund um die Hamas lag dem Justizministerium bereits Ende Jänner vor: Das US-Finanzministerium sanktionierte damals Hamas-nahe Strukturen und Personen mit Europa- und Österreich-Bezug. In den US-Mitteilungen wurde Österreich ausdrücklich erwähnt. Der exxpress wollte daher wissen, ob diese Hinweise in der österreichischen Justiz überhaupt angekommen sind und ob sie Folgen hatten.

Konkret fragte die Redaktion: „Sind die beiden OFAC-Einstufungen (2024 und 2026) der österreichischen Justiz bekannt?“ Und weiter: „Haben diese Angaben zu rechtlichen Prüfungen/Bewertungen oder zu einer Befassung der zuständigen Stellen geführt?“ Sowie: „Falls keine Schritte gesetzt wurden: Aus welchen Gründen ergeben sich daraus aus Sicht der Justiz keine weiteren Konsequenzen?“

Die Antwort des Ministeriums: keine. Kein Satz, keine Einordnung, keine Klarstellung.

Korruptionsverdacht im eigenen Umfeld – keine Auskunft

Besonders heikel: Im Februar fragte der exxpress zu einer anonymen Anzeige betreffend mögliche politisch beeinflusste Postenbesetzungen – unter anderem im Justizministerium selbst. Die Frage: „Wurde in dieser Causa ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?“ Und: „Falls ja: Gegen wen richtet sich das Verfahren und wie ist der aktuelle Stand?“

Doch aus dem Ressort kam keine Antwort. Kein Dementi, kein Hinweis auf den Stand der Dinge.

Brutale Jugendgewalt – null Reaktion

Zwei Fälle schwerer Jugendgewalt erschütterten Wien: ein lebensgefährlich verletzter 15-Jähriger, dazu eine Serie brutaler Attacken durch Jugendliche – in einem Fall mit Verdacht auf versuchten Mord. Der exxpress stellte dazu grundlegende Fragen zur Strafpraxis und möglichen Konsequenzen: „Hält das Justizministerium den bestehenden gesetzlichen Strafrahmen für ausreichend?“ Und: „Plant das Justizministerium gesetzliche Anpassungen?“

Die Reaktion des Ministeriums: keine.

Scharia-Urteil – keine Klarstellung

Auch bei einer heiklen Grundsatzfrage blieb das Ministerium stumm. Anlass war ein Urteil, das Schiedssprüche nach Scharia-Recht betrifft. Doch auf eine Klarstellung zur Gültigkeit – oder Nicht-Gültigkeit – der Scharia wartete der exxpress vergeblich. Auch hier: Schweigen.

522 Tage in U-Haft – keine Antwort

Ein Mann saß 522 Tage in Untersuchungshaft. Die Frage nach einer möglichen Entschädigung liegt auf der Hand. Der exxpress wollte wissen: „Wann ist mit einer Entschädigung zu rechnen?“ Auch darauf: keine Stellungnahme.

Transparenz? Nur per Formular

Selbst bei einem formellen Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Reise von Justizministerin Anna Sporrer nach New York blieb das Muster dasselbe. Der exxpress wollte wissen, wie hoch die Gesamtkosten der Reise waren, wie viele Journalisten die Ministerin begleiteten und wie das genaue Programm vor Ort aussah.

Doch statt diese Fragen zu beantworten, verwies das Ministerium nur auf die technische Einbringung des Antrags. Wörtlich hieß es: „Für die Einbringung von an das Bundesministerium für Justiz gerichtete Informationsanträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz steht auf der Website des Bundesministeriums für Justiz unter Informationsfreiheit – BMJ ein Kontaktformular zur Verfügung.“ Und weiter: „Andere elektronische Übermittlungsformen sind dafür im Bereich des Bundesministeriums für Justiz nicht vorgesehen.“

Mit anderen Worten: keine Auskunft zu Kosten, Begleitung oder Programm – stattdessen nur der Hinweis, dass dafür ein bestimmtes Formular verwendet werden müsse.

Ein Muster wird sichtbar

Terror-Verdacht. Korruptionsfragen. Jugendgewalt. Grundsatzfragen des Rechts. Transparenz. In all diesen Fällen stellte der exxpress Fragen von klarem öffentlichem Interesse. Das Bild ist eindeutig: Das Justizministerium schweigt, weicht aus oder verweist weiter.

Und selbst dort, wo es überhaupt eine Antwort gibt, bleibt sie so allgemein, dass das Entscheidende offen bleibt.