Terrorismus: EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein
Die EU-Kommission leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein. Nach Ansicht der Brüsseler Behörde hat Österreich bestimmte Elemente der EU-Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Dem Vernehmen nach ist Österreich säumig bei Unterstützungsdiensten für Terroropfer sowie bei der Einordnung terroristischer Straftaten.
Die Vorschriften enthalten Bestimmungen, die terrorismusbezogene Straftaten wie Reisen ins Ausland zur Begehung einer terroristischen Straftat, die Rückkehr in die EU oder Reisen innerhalb der EU zu diesem Zweck, die Ausbildung für terroristische Zwecke und die Finanzierung des Terrorismus unter Strafe stellen und sanktionieren. Die Vorschriften sehen auch besondere Bestimmungen für Terrorismusopfer vor, um sicherzustellen, dass sie unmittelbar nach einem Anschlag und so lange wie nötig Zugang zu zuverlässigen Informationen sowie zu professionellen und spezialisierten Unterstützungsdiensten haben.
Neben Österreich leitete die EU-Kommission in dieser Sache auch Verfahren gegen Finnland, Kroatien und Luxemburg ein. Die betroffenen EU-Staaten müssen binnen zwei Monaten auf das Schreiben der EU antworten, sonst kann die EU-Kommission mit einer mit “Gründen versehenen Stellungnahme” das Vertragsverletzungsverfahren vorantreiben.
SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner fordert umgehende Aufklärung von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadić (Grüne): “Es ist von absoluter Dringlichkeit, dass Nehammer und Zadić erklären, wie es zu diesem Regierungsversagen kommen konnte. Die Bevölkerung hat den höchsten Schutz vor Terrorismus verdient, dass Österreich hier bei der Umsetzung von EU-Vorschriften seit 2017 säumig ist, ist ein handfester Skandal”, so Einwallner in einer Aussendung. (APA/red.)
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