Top-aktuell: Regierung einigt sich auf Bundesstaatsanwalt
Wie der exxpress exklusiv erfuhr hat sich die Regierung zum Thema Bundesstaatsanwalt geeinigt. Der entsprechende Ministerratsvortrag wird heute beschlossen.
Die Einführung einer Bundesanwaltschaft in Österreich wird seit Langem diskutiert – nun steht fest: Es kommt ein dreiköpfiger Senat mit einer Amtszeit von sechs Jahren. Die Mitglieder werden vom Nationalrat gewählt, was für demokratische Legitimation sorgen soll. Außerdem sollen die Beschuldigtenrechte ausgebaut werden.
Regierung einigt sich
Die Bundesregierung hat sich auf die Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft als oberste Weisungsspitze in Strafverfahren geeinigt. Bestehen soll diese aus einem grundsätzlich gleichberechtigten Dreiergremium, das für sechs Jahre gewählt wird. Der Vorsitz soll alle zwei Jahre wechseln. Ein entsprechender Ministerratsvortrag wurde beim letzten Ministerrat vor der Sommerpause am Mittwoch beschlossen. Ein konkreter Gesetzesentwurf muss erst ausgearbeitet werden.
Derzeit ist die Justizministerin bzw. der Justizminister oberste Fachaufsicht der Staatsanwaltschaften. Das soll künftig die Bundesstaatsanwaltschaft übernehmen. “Ich werde voraussichtlich die letzte Justizministerin sein, die Weisungen erteilen kann und das ist gut so”, sagte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) im Pressefoyer. Beseitigt werden soll mit der Reform eine mögliche Verquickung von Politik und Justiz.
Das Dreiergremium soll vom Nationalrat auf Vorschlag einer im Justizministerium eigens eingerichteten Kommission gewählt werden. Ernannt werden die Mitglieder dann vom Bundespräsidenten nach Vorlage durch die Bundesregierung. Wie die Kontrolle der Bundesstaatsanwaltschaft durch das Parlament aussehen soll, ist vorerst nur vage formuliert. Sichergestellt werden soll jedenfalls, dass es keine begleitende Kontrolle laufender Ermittlungen geben soll.
Dreierkollegium an Spitze fix
Die neue Institution wird als oberste Ermittlungs- und Anklagebehörde im Justizressort etabliert, wobei die verfassungsrechtliche Stellung der Staatsanwälte unangetastet bleibt. An der Spitze steht ein gleichberechtigtes Dreierkollegium mit wechselndem Vorsitz alle zwei Jahre. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt sechs Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.
Die Bestellung erfolgt in einem mehrstufigen und transparenten Verfahren: Eine unabhängige Kommission – bestehend aus Persönlichkeiten aus Justiz, Wissenschaft und Verwaltung – erstellt einen Vorschlag, den der Nationalrat beschließt. Der Bundespräsident ernennt anschließend die Mitglieder auf Vorschlag der Bundesregierung. Eine Rückfallsregelung soll die jederzeitige Entscheidungsfähigkeit der neuen Behörde garantieren.
Auflösung des Weisungsrats – Kontrolle ohne Einflussnahme
Die Generalprokuratur wird strukturell eingebunden, der bisherige Weisungsrat hingegen aufgelöst. Die Aufgabenverteilung zwischen Generalprokuratur und Bundesstaatsanwaltschaft soll abgestimmt werden, Generalanwälte können künftig auch zur neuen Behörde wechseln.
Die Kontrolle der neuen Bundesstaatsanwaltschaft durch das Parlament ist vorgesehen – jedoch ohne Möglichkeit, in laufende Ermittlungen einzugreifen. Eine ständige Einflussnahme, wie sie etwa durch einen parlamentarischen Unterausschuss möglich wäre, ist laut Entwurf nicht geplant.
Berichtspflichten & Rechtsschutz
Im Zuge der Neuordnung werden auch die bisherigen Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften evaluiert und gegebenenfalls reduziert. Auch das Amt des Rechtsschutzbeauftragten soll gestärkt werden. Die Bundesstaatsanwälte selbst werden hinsichtlich ihrer Verantwortlichkeit künftig den Regierungsmitgliedern gleichgestellt (gemäß Art. 142 B-VG).
Das Justizministerium und der Bundeskanzler wurden heute vom Ministerrat beauftragt, die legistische Umsetzung der Reform umgehend auszuarbeiten. Parallel soll eine Einbindung des Parlaments sowie externer Expertinnen und Experten in den Gesetzwerdungsprozess erfolgen.
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