Trans-Behandlungen für Kinder gestoppt: Klinik in L.A. geschlossen
Das Kinderkrankenhaus Los Angeles schließt sein Zentrum für Transjugendliche – eines der größten des Landes. Grund ist ein Erlass von Donald Trump, der Transgender-Behandlungen für Kinder in öffentlich geförderten Einrichtungen untersagt.
Zwischen 2019 und 2023 wurden laut Berichten 165 chirurgische Eingriffe an Minderjährigen durchgeführt.IMAGO/IMAGO / MediaPunch
In den USA zieht die Politik der neuen Trump-Regierung klare Konsequenzen im Bereich Transgender: Das renommierte Kinderkrankenhaus Los Angeles hat am 22. Juli sein Zentrum für Transjugendliche („Zentrum für Gesundheit und Entwicklung von Transjugendlichen“) geschlossen. Die Klinik war eines der größten Transgender-Zentren für Minderjährige im ganzen Land. Die Begründung für die Schließung: rechtliche Risiken, neue Vorschriften und finanzielle Unsicherheiten nach einem Präsidialerlass von Donald Trump.
Der Erlass untersagt Transgender-Behandlungen bei Kindern in allen Einrichtungen, die Bundesgelder für Forschung oder Ausbildung erhalten. Kliniken, die sich nicht daran halten, müssen mit straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen – das hat das US-Justizministerium eindeutig klargemacht.
In Großbritannien sind Trans-Behandlungen für Kinder verboten
Die Zahlen aus Kalifornien sind alarmierend: Zwischen 2019 und 2023 wurden laut Berichten 165 chirurgische Eingriffe an Minderjährigen durchgeführt, das jüngste behandelte Kind war gerade einmal drei Jahre alt. Fast 1.000 Rezepte für Hormonbehandlungen wurden ausgestellt.
Auch andere US-Bundesstaaten haben bereits nachgezogen und Transgender-Eingriffe sowie Pubertätsblocker für Kinder massiv eingeschränkt. Im Vereinigten Königreich sind solche Behandlungen seit Dezember 2024 sogar gänzlich verboten.
Laut einer Studie der Gesundheitsbehörde Center for Disease Control and Prevention aus dem Jahr 2024 identifizieren sich 3,3 Prozent der Schüler an den High Schools der USA als „transgender“, weitere 2,2 Prozent stellen ihre Geschlechtsidentität in Frage.
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