Tschechien: Besitz von Schusswaffen als Grundrecht
Der Besitz einer Schusswaffe wird in Tschechien zu einem verfassungsmäßigen Grundrecht. Präsident Zeman muss das Gesetz nur noch unterzeichnen.
Tschechien nimmt das Recht auf Schusswaffenbesitz in seine Verfassung auf. Nach dem Abgeordnetenhaus billigte am Mittwoch auch der Senat, die zweite Kammer des Parlaments, mit deutlicher Mehrheit die Änderung. In der Grundrechtecharta des EU-Mitgliedstaats wird es damit künftig heißen: “Das Recht, sein Leben oder das Leben eines anderen Menschen mit der Waffe zu verteidigen, ist unter den gesetzlichen Bedingungen garantiert.”
Präsident Milos Zeman muss den Beschluss noch unterzeichnen, womit gerechnet wird. Die Initiative war eine Reaktion auf Bemühungen der EU-Kommission, den Erwerb von Feuerwaffen zu erschweren. Brüssel hatte nach den Terroranschlägen in Paris im November 2015 ein verschärftes EU-Waffenrecht beschlossen. Eine Petition dagegen unterschrieben in Tschechien mehr als 100.000 Menschen, darunter auch Regierungschef Andrej Babis, der Gründer der populistischen Partei ANO.
Psychologisches Gutachten nur in Einzelfällen erforderlich
In dem Land mit 10,7 Millionen Einwohnern sind mehr als 900.000 legale Schusswaffen registriert – ihre Zahl hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Eine psychologische Untersuchung ist für den Erwerb des Waffenscheins nur in Einzelfällen erforderlich. Das Land ist zudem ein bedeutender Exporteur von Kleinwaffen aus eigener Produktion. Die tschechische CZG-Gruppe übernahm jüngst den traditionsreichen US-Konkurrenten Colt.
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