Die darin vorgebrachte Befürchtung ist, dass ein „technisch derart mächtiges Instrument ein enormes Missbrauchspotenzial in sich trägt”. Derartige Grundrechtseingriffe seien nicht verhältnismäßig, heißt es in der Beschwerde.

WhatsApp & Signal im Visier: So greift die neue Messenger-Überwachung

Nach jahrelanger Diskussion hat der Nationalrat Anfang Juli des vergangenen Jahres die Überwachung von Messengerdiensten ermöglicht. Es gab nicht nur Widerstand vonseiten der FPÖ und der Grünen, sondern auch innerhalb der Koalition. So stimmten etwa auch Abgeordnete der NEOS gegen die Vorlage der eigenen Koalition mit ÖVP und SPÖ. Durch diese Maßnahme wurde dem Staatsschutz ermöglicht, sowohl unverschlüsselte als auch verschlüsselte Nachrichten bei Messenger-Diensten wie WhatsApp oder Signal auszulesen.

Die Messenger-Überwachung kann in Causen eingesetzt werden, die auf terroristische und verfassungsgefährdende Aktivitäten hindeuten. Auch bei Spionage ist ein Einsatz möglich. Grundsätzlich kann die Befugnis zur Überwachung von Messengerdiensten nur für die Dauer von drei Monaten angeordnet werden, wobei eine Verlängerung möglich ist. Vor der Anwendung gibt es mehrere Genehmigungsebenen. Zentrale Rollen spielen dabei der Rechtsschutzbeauftragte und das Bundesverwaltungsgericht.

Zweifel an Verhältnismäßigkeit und Software

Sowohl die FPÖ als auch die Grünen sehen in dieser Regelung eine klare Verfassungswidrigkeit. Ihre Drittelbeschwerde mit den Unterschriften von 62 Abgeordneten soll am Mittwoch an den VfGH übermittelt werden. Neben der Verhältnismäßigkeit aufgrund etlicher Grundrechtseingriffe führen die Fraktionen noch weitere Kritikpunkte an. So wird im Antrag beispielsweise bezweifelt, dass die für die Überwachung nötige Software „schon per se” nicht staatlich legitimiert werden könne.