Mit der neuen Euro-7-Verordnung, die ab dem 29. November 2026 für neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge der Klassen M1 und N1 gilt, werden die Emissionsgrenzwerte weiter verschärft. Im Vergleich zur bisherigen Euro-6-Norm geht Euro-7 einen entscheidenden Schritt weiter: Zum ersten Mal werden auch Emissionen berücksichtigt, die nicht aus der Abgasanlage stammen, wie etwa Feinstaub durch Bremsabrieb und Partikel aus dem Reifenverschleiß. Besonders Elektrofahrzeuge sind hiervon betroffen, da für sie strengere Partikel-Grenzwerte als für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren gelten.

Wie der Kurier berichtete, ist auch ein weiteres Novum der sogenannte „Umweltpass“: Jeder Neuwagen wird künftig mit einem Fahrzeugpass ausgeliefert, der Informationen zu seinem ökologischen Fußabdruck enthält, einschließlich Emissionswerten, Kraftstoffverbrauch und Batteriestatus.

Nachhaltigkeit auch bei Elektrofahrzeugen

Die EU führt erstmals verbindliche Vorgaben für die Lebensdauer der Traktionsbatterien von Elektroautos und Plug-in-Hybriden ein. Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern muss die Batterie noch mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität aufweisen. Nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern sind es mindestens 72 Prozent. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Batterien von Elektrofahrzeugen auch langfristig effizient bleiben und so die Nachhaltigkeit dieser Fahrzeuge fördern.

Digitalisierung der Verkehrssicherheit: eCall und digitale Fahrtenschreiber

Ab dem 1. Januar 2026 wird es für neu zugelassene Fahrzeuge in der EU verpflichtend, mit dem neuen Next-Generation-eCall-System ausgestattet zu sein. Dieses System nutzt 4G und 5G-Mobilfunk, um im Falle eines Unfalls automatisch wichtige Fahrzeuginformationen, einschließlich der Position, an Rettungsdienste zu übermitteln.

Im Bereich der Nutzfahrzeuge wird ab dem 1. Juli 2026 für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr tätig sind, ein intelligenter Fahrtenschreiber verpflichtend. Dieser digitale Tachograph zeichnet Daten wie Lenk- und Ruhezeiten sowie Standortinformationen auf.

Neue Führerscheinregelungen: Digital, sicher und flexibel

Die EU plant auch umfassende Änderungen bei den Führerscheinrichtlinien. Ab 2026 wird es einen digitalen Führerschein geben, der über eine EU-weite digitale Identitäts-Wallet genutzt werden kann.

Darüber hinaus wird die Probezeit für Fahranfänger auf zwei Jahre verlängert, mit strengeren Sanktionen bei Verstößen. In einigen Mitgliedstaaten wird auch das „Führerschein ab 17“-Modell eingeführt, das begleitetes Fahren ermöglicht. Auch der Zugang zu Führerscheinen für schwere Fahrzeuge wird erleichtert, insbesondere für junge Berufskraftfahrer, durch neue Altersgrenzen und angepasste Schulungsmodelle.

Verschärfte städtische Zufahrtskontrollen

Um die Luftqualität in städtischen Gebieten zu verbessern und den Verkehr zu reduzieren, plant die EU verstärkte Zufahrtsbeschränkungen. Diese sollen dynamisch gesteuert werden, abhängig von Fahrzeugtyp, Emissionsklasse oder Gewicht. Kamerabasierte Kontrollen sollen sicherstellen, dass nur zugelassene Fahrzeuge in bestimmten Zonen fahren dürfen. Diese Regelungen werden schrittweise in vielen Städten eingeführt.