Strache-Prozess: Ankläger dehnen Strafantrag aus
Dem Ex-Vizekanzler drohen in der Privatklinik-Causa bis zu fünf Jahre Haft. Nachdem die Staatsanwaltschaft am Donnerstag neue Beweismittel gefordert hat, entscheidet die Richterin heute, ob der Prozess vertagt wird. Unterdessen hat die WKStA den Strafantrag ausgedehnt.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat am Freitag am Wiener Landesgericht im Prozess gegen Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und den mitangeklagten Walter Grubmüller ihren Strafantrag ausgedehnt und modifiziert. Inkriminiert sind nunmehr zwei Spenden Grubmüllers in Höhe von 2.000 und 10.000 Euro, die am 19. Oktober 2016 und am 29. August 2017 der Bundes-FPÖ zugeflossen sein sollen – im Gegenzug für “die pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts”.
Strache soll das Geld als damaliger FPÖ-Klubobmann angenommen und im Gegenzug für einen Gesetzwerdungsprozess gesorgt haben, der im Sinn hatte, dass Grubmüllers Privatklinik Währing in den sogenannten Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) aufgenommen wurde. Gelungen soll das Strache mittels “faktischer Einflussnahme” auf seinen Parteifreund Johannes Hübner, einen Juristen, der eine rechtliche Prüfung im Vorfeld eines selbstständigen Initiativantrags der oppositionellen FPÖ vorgenommen und in weiterer Folge zur erfolgten gesetzlichen Umsetzung beigetragen habe, führte Oberstaatsanwältin Silvia Thaller aus.
Darüber hinaus soll Strache nach Bildung der ÖVP-FPÖ-Koalition als Vizekanzler im April 2018 von Grubmüller eine Einladung für August desselben Jahres nach Korfu angeboten bekommen haben, wobei Thaller dieses Offert in kausalen Zusammenhang mit den Spenden Grubmüllers an die FPÖ brachte.
Nachdem die Staatsanwaltschaft am Donnerstag neue Beweismittel und Befragungen gefordert hatte, entscheidet die Richterin am Freitag, ob der Prozess vertagt wird. Strache meldet sich mit Abschlussstatement zu Wort.
Strache erklärte auf Befragen von Richterin Claudia Moravec-Loidolt erneut, er habe an die Überweisung von 2000 Euro keine Erinnerung. Diese Zahlung sage ihm “gar nichts”, er könne sich “nicht an dieses Momentum erinnern”. (APA/red)
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