Ein US-Berufungsgericht hat einen Großteil der von US-Präsident Donald Trump verhängten Zölle für rechtswidrig erklärt und damit eine Entscheidung der ersten Instanz bestätigt. Das Gericht erklärte am Freitagnachmittag (Ortszeit), Trump habe mit der Verhängung der Zölle seine Befugnisse überschritten. Die Entscheidung tritt jedoch nicht vor dem 14. Oktober in Kraft, sodass die US-Regierung noch Zeit hat, sie vor dem Obersten Gerichtshof anzufechten.

Der US-Präsident hatte im April unter Berufung auf ein Notstandsgesetz Strafzölle gegen zahlreiche Staaten verhängt und dadurch Streit mit Handelspartnern weltweit ausgelöst.

Die Entscheidung ist ein harter Schlag für den Präsidenten, der Zölle als wirtschaftspolitisches Instrument eingesetzt hatte. Sie könnte auch Auswirkungen auf Handelsabkommen haben, die Trump im Zollstreit mit einigen Handelspartnern, etwa der EU, erzielt hat. Betroffen sind unter anderem die im April im Rahmen seines Handelskriegs erlassenen Aufschläge als auch Abgaben auf Importe aus China, Kanada und Mexiko vom Februar.

"Keine Befugnis, Zölle zu erheben"

“Das Gesetz räumt dem Präsidenten zwar erhebliche Befugnisse ein, um auf einen ausgerufenen nationalen Notstand zu reagieren”, hieß es am Freitagnachmittag (Ortszeit) in der Urteilsbegründung. “Aber keine dieser Maßnahmen schließt ausdrücklich die Befugnis ein, Zölle, Abgaben oder Ähnliches zu erheben oder die Befugnis, Steuern zu erheben.” Eine Stellungnahme der US-Regierung lag zunächst nicht vor.

Nicht von der Entscheidung betroffen sind Zölle, die auf anderer rechtlicher Grundlage erlassen wurden, wie etwa die Abgaben auf Stahl- und Aluminiumimporte. Es wird allgemein erwartet, dass der Fall vor dem Obersten Gerichtshof der USA landen wird.

Trump hatte sich auf nationalen Notstand berufen

Trump hatte die Zölle mit dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) von 1977 begründet. Dieses Gesetz ermächtigt den Präsidenten, auf “ungewöhnliche und außerordentliche” Bedrohungen während eines nationalen Notstands zu reagieren. Zölle werden darin jedoch nicht erwähnt. “Es sei unwahrscheinlich, dass der Kongress bei der Verabschiedung des IEEPA beabsichtigt hatte, von seiner bisherigen Praxis abzuweichen und dem Präsidenten eine unbegrenzte Zollbefugnis zu erteilen”, hieß es in dem Urteil weiter.

Trump hatte im April wegen des Handelsdefizits der USA einen nationalen Notstand ausgerufen. Die im Februar verhängten Zölle gegen China, Kanada und Mexiko hatte er damit begründet, dass diese Länder nicht genug gegen den Schmuggel von Fentanyl unternähmen.

US-Gerichtshof für internationalen Handel entschied bereits gegen Zollpolitik

Bereits am 28. Mai hatte der US-Gerichtshof für internationalen Handel mit Sitz in New York gegen Trumps Zollpolitik entschieden. Dem dreiköpfigen Gremium gehörte auch ein Richter an, der von Trump in seiner ersten Amtszeit ernannt worden war. Auch ein anderes Gericht in Washington hat geurteilt, dass das IEEPA-Gesetz die Zölle nicht erlaubt.

Geklagt hatten fünf kleine US-Unternehmen sowie zwölf von den Demokraten regierte Bundesstaaten. Sie argumentierten, die Verfassung räume dem Kongress und nicht dem Präsidenten die Befugnis zur Erhebung von Steuern und Zöllen ein. Insgesamt sind mindestens acht Klagen gegen Trumps Aufschläge anhängig.