Van der Bellen: Für die ÖVP gilt die Unschuldsvermutung
Mit Spannung wurde das erste Interview von Alexander Van der Bellen (78) nach Bekanntgabe seiner neuerlichen Kandidatur erwartet. In der “ZiB2” gab der Bundespräsident dann auch einige spannende Antworten auf die Fragen von Martin Thür, der immer wieder die ÖVP attackierte.
“ZiB”-Moderator Thür versuchte mit seinen Fragen immer wieder, die ÖVP zu kriminalisieren und dem Bundespräsidenten eine “Verurteilung” zu entlocken. Doch Van der Bellen pochte auf die geltende Unschuldsvermutung. Auch eine von Thür konstruierte Parallele des Ibiza-Videos zu den ÖVP-Chats und dem politischen Aus von Ex-Kanzler Sebastian Kurz, wollte VdB nicht sehen.
In Ibiza habe es laut dem Bundespräsidenten einen “bewussten Versuch der Untergrabung der Pressefreiheit” gegeben. Bei den ÖVP-Chats gelte die Unschuldsvermutung. Die Justiz arbeite korrekt und werde zu gegebener Zeit entscheiden, ob es zur Anklage kommt, oder nicht, so Van der Bellen.
"So wollen wir nicht sein"
“Vieles wurde übertrieben”, stellte Van der Bellen klar und erklärte: “Ich finde, die Justiz arbeitet korrekt”. Auch die Tatsache, dass es so gut wie keine Urteile gebe, ließe den Bundespräsidenten weiter an der Unschuldsvermutung festhalten.
Dass sein Ausspruch „So sind wir nicht“ angesichts der Ibiza-Affäre möglicherweise zu stark war, räumte er in dem Interview ebenfalls ein. Heißen müsste es aber auf jeden Fall, “so wollen wir nicht sein”.
"Einfach mal abwarten"
Bezüglich der Chat-Affäre übte sich Van der Bellen dann auch noch in Selbstkritik. So hätte er vielleicht auch öffentlich sagen sollen, dass man von täglicher Aufgeregtheit über diesen und jeden Chat herunterkomme und einmal abwarte.
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