Verfassungsrichter kippen Gesetz zu Corona-Hilfen
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nach einer gründlichen Untersuchung festgestellt, dass die Übertragung von Corona-Hilfaufgaben an die COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG) gegen die Verfassung verstößt. Auch die Richtlinien zur Auszahlung von Finanzhilfen sind teilweise rechtswidrig. Trotzdem dürfen die Auszahlungen vorerst weitergehen.
„Die verfassungswidrigen Bestimmungen werden erst am 31. Oktober 2024 aufgehoben“, so der VfGH. Diese Frist sei „notwendig“, weil der Gesetzgeber neue Regeln für die COFAG festlegen müsse. Bis dahin darf die COFAG ihre Aufgaben laut ABBAG-Gesetz erfüllen und Finanzhilfen auszahlen.
Die COFAG wurde durch das ABBAG-Gesetz gegründet, das nach der Finanzkrise für staatliche Banken-Unterstützungen ins Leben gerufen wurde.
Der VfGH erklärt einige Bestimmungen des ABBAG-Gesetzes für verfassungswidrig. Auch Teile der Richtlinien, die die Auszahlung von Finanzhilfen durch die COFAG regeln, wurden für gesetzwidrig erklärt. Diese Richtlinien werden ab dem 15. April 2024 aufgehoben.
ABBAG-Gestz verfassungwidrig
Die Überprüfung des ABBAG-Gesetzes wurde durch einen Antrag der Wiener Lokalbahnen Verkehrsdienste GmbH ausgelöst, nachdem die COFAG einen beantragten Fixkostenzuschuss abgelehnt hatte. Der VfGH entschied, dass die COFAG-Regelungen im ABBAG-Gesetz teilweise verfassungswidrig sind. Es sei „unsachlich“, Verwaltungsaufgaben auf eine GmbH zu übertragen, und Unternehmen hätten „zu Unrecht keinen Rechtsanspruch auf Finanzhilfen“.
Für das nächste Jahr hat das Finanzministerium noch „COFAG-Zuschüsse“ von 450 Millionen Euro eingeplant. Die COFAG wurde während der Amtszeit von FinanzministerGernot Blümel (ÖVP) eilig gegründet, um Firmen während der Corona-Pandemie schnell zu unterstützen. Die Opposition hatte von Anfang an Bedenken hinsichtlich der fehlenden parlamentarischen Kontrolle.
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