Ein Drittel der Opfer ist minderjährig
Besonders erschreckend sind die Zahlen zu den Opfern. 423 der insgesamt 1.275 angezeigten Vergewaltigungen im Jahr 2025 betrafen Minderjährige – das ist jedes dritte Opfer. Darunter finden sich nicht nur Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, sondern laut den Daten auch Kinder im Volksschulalter. Zwischen 2020 und 2025 waren in insgesamt 2.902 angezeigten Fällen Minderjährige die Opfer.
„Diese Zahlen sind eine Zumutung für die österreichische Gesellschaft”, sagt FPÖ-Abgeordneter Christian Lausch. „Dass jedes dritte Opfer ein Kind oder Jugendlicher ist, muss uns alle wachrütteln.”
Syrer und Afghanen: Knapp jeder Dritte unter Nicht-Österreichern
Unter den nicht-österreichischen Tatverdächtigen stellten Syrer und Afghanen zusammen mit 154 Personen knapp jeden Dritten. Wichtig dabei: Die Statistik erfasst Staatsangehörigkeit, nicht den Aufenthaltsstatus. Eigens ausgewiesen wurden lediglich Asylwerber — von ihnen waren 2025 insgesamt 66 Personen als Tatverdächtige erfasst, das entspricht jedem 17. Tatverdächtigen. Davon entfielen 25 auf syrische und zehn auf afghanische Staatsbürger.
„Jeder siebente nicht-österreichische Tatverdächtige ist Syrer oder Afghane — das sind keine Zufallszahlen, das ist ein strukturelles Problem das die Politik endlich ernst nehmen muss”, so Lausch.
Weniger als jede fünfte Anklage endet mit Verurteilung
Laut einer separaten Auswertung der Verfahrensautomation Justiz, die Justizministerin Anna Sporrer im Rahmen derselben Anfrage veröffentlichte, wurden zwischen 2020 und 2025 insgesamt 1.707 Anklagen wegen Vergewaltigung erhoben. Davon endeten 751 mit einer Verurteilung — das sind 44 Prozent der Angeklagten. Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag bei rund zwei bis zweieinhalb Jahren.
„Die Polizei leistet gute Arbeit mit einer Aufklärungsquote von über 80 Prozent — aber was nützt das, wenn am Ende weniger als die Hälfte der Angeklagten verurteilt wird?”, fragt Lausch. „Das Vertrauen der Opfer in das System wird so systematisch untergraben.”
Ministerien verweigern Antworten auf zentrale Fragen
Was die Parlamentsantworten ebenso deutlich zeigen: Auf die drängendsten Fragen gibt es keine Antworten. Justizministerin Sporrer verweist bei Fragen zu Tatorten, dem Einsatz von Videomaterial zur Nötigung von Opfern sowie aufgeschlüsselten Verurteilungsquoten auf einen „unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand”. Innenminister Gerhard Karner erklärt, dass die Kategorien Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene in der Polizeilichen Kriminalstatistik schlicht „nicht eigens erfasst” werden. Das bedeutet: Wie viele der Tatverdächtigen anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigt sind, bleibt offiziell unbekannt.
Das Bild fügt sich in einen breiteren Kontext: Laut aktuellen Daten des Justizministeriums sind mehr als die Hälfte der Insassen in österreichischen Justizanstalten keine österreichischen Staatsbürger — das BMJ selbst bezeichnet den hohen Ausländeranteil als “eine von vielen Herausforderungen” des Strafvollzugs. Dass ausgerechnet bei der Erfassung sicherheitsrelevanter Daten — etwa welchen Aufenthaltsstatus Tatverdächtige bei Sexualdelikten haben — der Verwaltungsaufwand als Argument herhalten muss, wirft Fragen auf. Zumal die Bundesregierung gleichzeitig KI als Mittel zur Modernisierung der Verwaltung propagiert und bis 2030 Einsparungen von 540 Millionen Euro durch KI-Einsatz in Behörden erwartet.

Kommentare
Lädt Kommentare...