Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser eine Anklage wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung bei Vertriebsprovisionen der Meinl Power Management eingebracht. Der Vorwurf in dem Finanzstrafverfahren lautet, dass Grasser die Provisionen in seiner Einkommenssteuererklärung nicht angegeben habe, wodurch die Steuer zu gering festgesetzt wurde. Die Anklage ist nicht rechtskräftig, Grasser kann sie beeinspruchen.

Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren

Die laut Anklage verursachte Abgabenverkürzung beläuft sich auf rund 2,2 Millionen Euro. Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe bis zum Doppelten vor, also bis zu 4,4 Millionen Euro. Neben der Geldstrafe kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt werden. Neben Grasser ist sein Steuerberater beschuldigt, dem die Schaffung einer Verschleierungskonstruktion zur Last gelegt werde.

Die Einbringung der Anklageschrift erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichtes durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz und nach Befassung des Beirats für den ministeriellen Weisungsbereich (“Weisungsrat”), der gegen das Vorhaben der WKStA keinen Einwand erhob, heißt es weiter in der Mitteilung.

(APA/red)