Noch vor wenigen Monaten funktionierte das System nach einem klaren Muster: Lief gegen einen anerkannten Flüchtling in Österreich ein Aberkennungsverfahren, galt der Familiennachzug seiner Angehörigen im Ausland praktisch als erledigt. Nicht, weil das Asyl bereits aberkannt war. Sondern weil ein Verfahren dazu anhängig war.

Interne Unterlagen und ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Herbst 2025, die dem exxpress vorliegen, zeigen diese Praxis deutlich: Einreiseanträge wurden abgewiesen, weil das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) keine positive „Wahrscheinlichkeitsprognose“ mehr abgab. Begründung: Gegen die Bezugsperson läuft ein Aberkennungsverfahren – daher sei die Schutzgewährung „nicht wahrscheinlich“.

Damit war die Sache faktisch entschieden.

Der alte Automatismus

Die Logik war simpel:

Aberkennungsverfahren anhängig

Keine positive Prognose

Kein Visum

Kein Familiennachzug

Ob die Aberkennung tatsächlich realistisch war, wie lange das Verfahren schon dauerte oder wer Verzögerungen verursachte, spielte kaum eine Rolle. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Linie mehrfach. Der bloße Umstand eines offenen Verfahrens genügte, wie Unterlagen zeigen.

Der Einschnitt im Dezember

Am 16. Dezember 2025 griff der Verfassungsgerichtshof ein. Er stellte klar: Ein laufendes Aberkennungsverfahren darf den Familiennachzug nicht automatisch blockieren. Künftig müssen Gerichte prüfen: Wie wahrscheinlich ist eine Aberkennung tatsächlich? Wie lange dauert das Verfahren? Wer ist für Verzögerungen verantwortlich? Wie schwer wiegt die familiäre Trennung im Einzelfall?

Der frühere Mechanismus – „Verfahren läuft = Nachzug tot“ – ist damit verfassungsrechtlich nicht mehr haltbar.

Warum das Folgen hat und die Politik reagieren muss

Diese Änderung ist mehr als eine juristische Feinheit. Aberkennungsverfahren dauern oft viele Monate, teils länger. Je länger sie offen bleiben, desto stärker kann das Grundrecht auf Familienleben ins Gewicht fallen – denn laut VfGH muss geprüft werden, ob eine fortgesetzte Trennung noch zumutbar ist. Genau hier liegt der neue Hebel.

Die Regierung hat Entscheidungen zur Familienzusammenführung per Verordnung bis Ende September ausgesetzt. Spätestens danach müssen anhängige Anträge inhaltlich entschieden werden. Gleichzeitig zwingt das VfGH-Erkenntnis Gerichte bereits jetzt zu einer vertieften Einzelfallprüfung. Das bedeutet: mehr Begründungsaufwand, mehr Beschwerden, mehr Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.

Unabhängig davon, wie viele Nachzüge am Ende tatsächlich bewilligt werden, steht eines fest: Das VfGH-Erkenntnis erhöht den Prüfungsaufwand erheblich. Mehr Verfahren binden mehr Personal – und erhöhen die Kosten im System.