Die hochrangige deutsche Psychotherapeutin Sabine Maur erklärte in einem Online-Webinar, wie nicht-binäre Trans-Personen geschlechtsverändernde Eingriffe auf Kassenkosten erschleichen können. Der entsprechende Videoausschnitt wurde jedoch geleakt, in den sozialen Medien verbreitet und sorgte für Kritik. Am Montag hat Maur ihr Amt als Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz sowie als Vizepräsidentin der deutschen Bundespsychotherapeutenkammer niedergelegt.

Aktuelle Lage „bringt uns in beknackte ethische Konflikte“

Doch von vorne: In dem Video, das im September 2025 in sozialen Netzwerken verbreitet wurde, sprach Maur über geschlechtsverändernde Eingriffe und gab Ratschläge, wie Psychotherapeuten eine Kostenübernahme durch Krankenkassen erreichen könnten – auch in rechtlich problematischen Fällen. Dabei bezeichnete sie die bestehende Rechtslage als „beknackte ethische Konflikte“.

Am 27. Jänner 2026 hielt Sabine Maur in ihrer Funktion als Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz eine Rede zum Gedenken an queere Menschen, die von den Nationalsozialisten verfolgt wurden.Screenshot Instagram @lpk_rlp und @maur.sabine

Konkret ging es um sogenannte „non-binäre Trans-Personen“. Trans-Menschen fühlen sich nicht ihrem Geschlecht zugehörig. Personen, die sich als „nicht binär“ bezeichnen, verorten sich weder als männlich noch weiblich. Oft geben sie sich auf Instagram oder TikTok zu erkennen, indem sie die neutralen Pronomen „they/them“ in der Bio angeben. Für „nicht-binäre Trans-Personen“ sieht das deutsche Gesundheitssystem keine Kostenübernahme vor – für „binäre“ schon.

Tipp: „Nicht-binär“ im Gutachten einfach verschweigen

In dem verbreiteten Webinar-Ausschnitt sagt Maur, Psychotherapeuten dürften beim Verfassen des Indikationsschreibens „natürlich nicht lügen“. Jedoch: Bei binären Trans-Klienten erwähne sie in dem Gutachten auch nicht, dass diese binär seien. Sie kommt zu dem Schluss: „Da muss ich ja auch nicht bei non-binär reinschreiben, dass sie non-binär sind. Dann habe ich nicht gelogen. Das ist mein Wink mit dem Zaunpfahl (…)“.

Klage gegen Verbreitung des Videos

Der Videoausschnitt verbreitete sich in den sozialen Netzwerken. Das wollte Maur gerichtlich unterbinden. Sie verklagte die Frauen-Aktivistin Rona Duwe, die das Video leakte, vor dem Landgericht Berlin. Das Gericht entschied bereits am 10. März 2026, dass Duwe einen Wort-Beitrag auf X zu löschen habe. Dort bezeichnete Duwe Maur unter anderem als eine der wesentlichen Akteurinnen des Transaktivismus in Deutschland. Den Antrag Maurs gegen die Verbreitung des Videos wies das Landgericht jedoch zurück.

Rona Duwe ist Frauenrechtsaktivistin. Sie setzt sich unter anderem dafür ein, dass Schutzräume nur für biologische Frauen begehbar sind – und nicht für Männer, die sich als Frauen fühlen.Screenshot X @ronalyze

Das Berliner Landgericht hatte den Video-Mitschnitt als Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne des Kunsturhebergesetzes bewertet. Die Kammer begründet ihre Entscheidung so: Die Psychotherapeutin habe „eingeräumt, im Rahmen der Kostenerstattung für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei non-binären Patienten gegenüber den Krankenkassen einen Hinweis auf die Non-Binarität des jeweiligen Patienten zu unterlassen, obwohl ihr bewusst ist, dass eine Kostenerstattung für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei non-binären Patienten ausgeschlossen ist“, berichtet die deutsche Tageszeitung Welt.

Maur: „Versorgungslücken für non-binäre Menschen“

Auf der Website der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz gab Maur ihren Rücktritt bekannt. Zugleich betonte sie: Es sei ihr „berufspolitischer Ethos“, dass „Menschen, die mit hohem Leidensdruck psychisch belastet“ seien, Anspruch auf eine angemessene Versorgung hätten. Ziel bleibe es, „Versorgungslücken für non-binäre Menschen durch eine Anpassung des Leistungsrechts endlich zu schließen“. Dafür werde sie sich „weiterhin kraftvoll engagieren.“