Die Klage beschreibt eine Reihe von Vorfällen, die sich vor allem im Studienjahr 2023–2024 abgespielt haben sollen. Genannt werden antisemitische Schilder und Graffiti quer über den Campus. Zu den angeblichen Botschaften zählen Sätze wie „Stirb, du verf—ter Jude“ und „F— alle Juden“, außerdem „mehrere Hakenkreuze“. Dazu kommt ein besonders provokantes Objekt: eine Darstellung „eines Schweins“, das „einen jüdischen Stern“ und „einen Geldsack“ hält – ein Bild, das mit klassischen antisemitischen Stereotypen spielt.

„Virulenter Antisemitismus“ – harte Worte aus Washington

Attorney General Pamela Bondi findet klare Worte. Sie erklärt: „Auf Grundlage unserer Untersuchung haben UCLA-Administratoren angeblich zugelassen, dass virulenter Antisemitismus auf dem Campus floriert – zum Schaden von Studierenden und Beschäftigten.“ Und sie legt nach: „Die heutige Klage unterstreicht, dass dieses Justizministerium fest gegen Hass und Antisemitismus in all seinen abscheulichen Formen steht.“

Juristisch argumentiert das Justizministerium, UCLA habe gegen den Civil Rights Act von 1964 verstoßen – ein Bundesgesetz, das Diskriminierung unter anderem wegen Religion oder Herkunft verbietet. Die Klage wirft der staatlichen Universität vor, ein „feindliches Arbeitsumfeld“ für jüdische und israelische Fakultätsmitglieder und Mitarbeiter geschaffen zu haben.

Campus-Protest vor Royce Hall: Barrikaden, Sprinkler aus

Wie die New York Post berichtete, dreht sich ein zentraler Punkt um ein Protestcamp pro-palästinensischer, anti-israelischer Aktivisten. Das Camp soll ungefähr eine Woche vor der Royce Hall gestanden haben – obwohl die Universität selbst festgestellt habe, dass es gegen Campusregeln verstoße. In der Klage wird behauptet, Administratoren hätten Metall-Fahrradständer bereitgestellt, die später als Barrikaden eingesetzt wurden. Außerdem seien die Sprinkleranlagen am Royce Quad abgeschaltet worden.

In dieser Phase seien jüdische Studierende angeblich von Teilen des Haupt-Quads ferngehalten worden. Zusätzlich listet die Klage Vorfälle wie Angriffe auf jüdische Professoren und antisemitische Schmierereien an Universitätsgebäuden auf.

„Hilferufe ignoriert“: Beschwerden versanden – und Akten werden geschlossen?

Der nächste Vorwurf trifft UCLA dort, wo Institutionen besonders empfindlich sind: bei internen Verfahren. Die Klage zeichnet das Bild eines Systems, das Betroffenen den Weg zur Beschwerde erschwert. Die Anti-Diskriminierungsrichtlinie sei „schlecht entworfen und gepflegt“ gewesen – sodass es Opfern schwer gefallen sei, Ansprüche wegen eines feindlichen Arbeitsumfelds zu melden.

Bundesbeamte behaupten außerdem, UCLA habe „Hilferufe systematisch ignoriert“. Besonders heikel: Nach den Angriffen vom 7. Oktober seien zahlreiche Civil-Rights-Beschwerden eingereicht worden, die jedoch angeblich ohne formelle Untersuchung geschlossen wurden. Das habe bei Mitarbeitern den Eindruck verstärkt, das Melden sei am Ende „zwecklos“.

First Assistant United States Attorney Bill Essayli formuliert es so: „UCLA wurde seinem systemweiten Bekenntnis zu Diversität und Chancengleichheit nicht gerecht, als es zusah, wie jüdische Beschäftigte schikaniert wurden.“ Und er betont den Anspruch des Bundes: „Die Bundesregierung hat die Pflicht einzugreifen und eine diskriminierungsfreie Umgebung an unseren Universitäten sicherzustellen.“

Brisanter Nebenstrang: Vergeltung gegen Professoren?

Die Klage bleibt nicht bei Graffiti und Protesten stehen. Sie beschreibt auch mögliche Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die Antisemitismus-Vorwürfe gemeldet haben.

Ein Beispiel: Professor Ian Holloway habe bei der Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) Anzeige erstattet. Danach soll UCLA eine E-Mail an sein gesamtes Department verschickt haben, in der bekannt gegeben wurde, dass er eine Antisemitismus-Beschwerde eingereicht habe. Die Klage bewertet das als Vergeltung „für sich genommen“.

Ein weiterer Fall: Professor Kamran Shamsa soll nach Beschwerden über Antisemitismus einen „Verlust an Beförderungsmöglichkeiten“ erlebt haben.

Außerdem wird in der Klage behauptet, bestimmte Fakultätsmitglieder hätten „aufwieglerische Bemerkungen“ gemacht und seien eher befördert als diszipliniert worden.

UCLA kontert: Null Toleranz – und eine Liste an Maßnahmen

UCLA widerspricht. Die Universität stellt klar: „Antisemitismus ist abscheulich und hat weder an der UCLA noch irgendwo sonst einen Platz.“ Vizekanzlerin Mary Osako verweist auf konkrete Schritte: „UCLA hat konkrete und bedeutende Schritte unternommen, um die Sicherheit am Campus zu stärken, Regeln durchzusetzen und Antisemitismus systematisch und nachhaltig zu bekämpfen.“

Genannt werden unter anderem:

-die Einstellung eines Associate Vice Chancellor für Campus- und Community-Sicherheit,

-die Neuorganisation des Office of Civil Rights,

-ein eigener Title VI/Title VII Officer für Aufsicht und Rechenschaft,

-sowie die Schaffung einer Initiative zur Bekämpfung von Antisemitismus.

Osako unterstreicht: „Diese laufenden und langfristigen institutionellen Anstrengungen – inklusive klarer Erwartungen und dem Bekenntnis zur Durchsetzung – wirken.“

Und sie kündigt harte Gegenwehr an: „Wir stehen fest hinter den entschlossenen Maßnahmen, die wir ergriffen haben, um Antisemitismus in all seinen Formen zu bekämpfen, und wir werden unsere Bemühungen sowie unser unerschütterliches Bekenntnis zu einer sicheren, inklusiven Umgebung energisch verteidigen.“

Nicht der erste Streit mit der Trump-Regierung

Der Konflikt ist Teil einer größeren Serie. Zuvor hatte das Justizministerium bereits die David Geffen School of Medicine an der UCLA wegen angeblicher rassistischer Diskriminierung bei Zulassungen verklagt. Zudem steht eine separate Forderung von mehr als einer Milliarde Dollar im Raum, ebenfalls verknüpft mit Antisemitismus-Vorwürfen. Die Aussetzung bestimmter Bundesforschungszuschüsse führte wiederum zu Gegenklagen von University-of-California-Professoren, die das Vorgehen der Regierung anfechten.