Die Trump-Regierung hat nach der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz offenbar erwogen, die Verantwortlichen mit Sanktionen zu belegen. Mehrere ehemalige US-Regierungsbeamte berichten, dass in Washington Maßnahmen gegen deutsche Staatsbedienstete geprüft wurden. Im US-Außenministerium sei über Einreiseverbote oder finanzielle Strafmaßnahmen gegen Verantwortliche gesprochen worden.

Sanktionen gegen HateAid-Chefinnen

Wen diese Schritte konkret getroffen hätten, ist unklar. Die Einstufung der AfD ist derzeit ausgesetzt, solange über eine Klage der Partei entschieden wird. Anfang Mai dieses Jahres hatte das Bundesinnenministerium – damals noch unter Leitung von Nancy Faeser (SPD) – entschieden, dass der Verfassungsschutz ein „Gutachten“ zur AfD ohne die sonst übliche interne Prüfung veröffentlicht. Der damalige Behördenchef Thomas Haldenwang setzte die Entscheidung um.

Erst kürzlich hatte die US-Regierung Konsequenzen gezogen und kurz vor Weihnachten die Chefin der Organisation HateAid, Anna-Lena von Hodenberg und ihre Mitgeschäftsführerin Josephine Ballon auf eine Sanktionsliste gesetzt. Beiden ist die Einreise in die Vereinigten Staaten nun untersagt. In Washington gelten sie als Teil eines Systems, das die Meinungsfreiheit auf Plattformen wie X oder Facebook beschneide.

Die Maßnahmen betreffen nicht nur Deutschland: Auch der frühere EU-Kommissar Thierry Breton geriet ins Visier der US-Regierung. Der Franzose gilt als einer der Architekten des Digital Services Act, mit dem die EU Onlineplattformen überwachen will. Die Trump-Regierung brandmarkt den Digital Services Act als unzulässige Zensur. „Wer seine Karriere damit verbringt, die amerikanische Meinungsfreiheit einzuschränken, ist auf amerikanischem Boden unerwünscht“, erklärte das US-Außenministerium.

Auch französische Richter im Visier

Nach Angaben der ehemaligen US-Regierungsbeamter wurde in Washington auch über weitere Maßnahmen gegen Frankreich nachgedacht. Konkret soll es um die Richter gegangen sein, die Marine Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt hatten. Das Urteil untersagte der Vorsitzenden des Rassemblement National unter anderem eine erneute Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl.

Auf Nachfrage erklärte ein Sprecher des US-Außenministeriums, man äußere sich nicht zu internen Beratungen. Zugleich verwies er laut Spiegel auf eine frühere Äußerung von Außenminister Marco Rubio. Dieser hatte die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz als „verkappte Tyrannei“ bezeichnet.

Der Sicherheitsexperte Peter Neumann vom King’s College London hält weitere Eskalationen für möglich. Neben dem Digital Services Act störe sich die US-Regierung vor allem an der Behandlung der AfD. Dem Spiegel sagte er: „Der Beginn eines AfD-Verbotsverfahrens würde von der US-Regierung zweifellos als feindlicher Akt gesehen.“ Konsequenz wären laut Neumann „erheblichen Sanktionen“.

Dieser Beitrag ist ursprünglich bei unserem Partner-Portal NiUS erschienen.