Das EU-Renaturierungsgesetz, das eine Wiederherstellung von 20 Prozent der Landflächen der Union in ihren ursprünglichen Zustand vorsieht, war eine Hängepartie. Eine Mehrheit von 15 der 27 Mitgliedstaaten war zwar seit längerem erreicht, doch die vertraten nur 63 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung. 65 Prozent müssen es sein, ein weiteres Land fehlte.

Österreich enthielt sich bislang, weil es keine Einigkeit unter den Bundesländern gab und weil das Landwirtschaftsministerium ein Mitspracherecht eingefordert hatte. Doch am Sonntag kündigte die grüne Ministerin Gewessler überraschend an, dem Gesetz dennoch zustimmen zu wollen.

Das tat sie nun. Gemeinsam mit ihren EU-Umweltminister-Kollegen gab sie grünes Licht für das Renaturierungsgesetz.

Laut Kanzler Nehammer sei jetzt eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) fix. Das Votum Gewesslers entspreche nicht dem innerstaatlichen Willen und könne daher nicht verfassungskonform abgegeben werden, begründete man die Klage im Bundeskanzleramt. Man gehe davon aus, dass der EuGH noch rechtzeitig entscheiden wird, bevor die “Überregulierung” wirksam würde.

ÖVP will Ministerin beim Staatsanwalt anzeigen

Nach Informationen des Portals “oe24.at” plant die ÖVP sogar strafrechtlich gegen die grüne Ministerin vorzugehen. Die Kanzler-Partei wolle Gewessler wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs anzeigen.