Weiß sie mehr? Glawischnig überrascht mit Kurz-Urteil VOR Prozess-Ende
Das Urteil im Prozess um Ex-Kanzler Sebastian Kurz wird mit Hochspannung erwartet. Vor der Entscheidung überraschte Eva Glawischnig jedoch mit einer Aussage: Kurz sei bereits verurteilt, meinte sie. Im Netz sorgt sie damit für Aufsehen.
Am Freitag sollen im Prozess gegen den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinen Mitangeklagten Bernhard Bonelli die Urteile fallen. Zuvor sorgt jedoch die ehemalige Bundessprecherin der Grünen, Eva Glawischnig, für Aufsehen – weiß sie bereits mehr? Im “Krone”-Talk betonte sie, dass Sebastian Kurz bereits erstinstanzlich verurteilt sei. “Kurz ist erstinstanzlich verurteilt und es geht jetzt in die zweite Instanz”, erklärte sie bereits vor dem vermeintlich letzten Prozesstag.
Nachdem @sigi_maurer uns im @krone_at Talk wortreich erklärt hatte, die Justiz arbeite unter den Grünen endlich unabhängig, überraschte @Eva_Glawischnig mit der Gewissheit, @sebastiankurz sei bereits verurteilt. Aufklärungswürdig, würde @dietomaselli sagen 😉 PS aber es gilt -… pic.twitter.com/vCHBBH0JjJ
— Daniel Kapp (@DanielKapp) February 22, 2024
Spott im Netz
Im Netz sorgte die Aussage für reichlich Verwirrung und Spott: “Hat Glawischnig ihren Wahrsager gefragt? Oder wie kommt sie zu dieser Schlussfolgerung?”, fragt ein User auf X (früher Twitter). “Frau Glawischnig hat die Aussage mit dermaßen Überzeugung rübergebracht – ich habe es zunächst selbst geglaubt”, ergänzt ein weiterer User tränenlachend.
Das morgige Urteil im Kurz-Prozess dürfte jedoch nur ein Zwischenschritt im Verfahren sein – je nach Ausgang stehen sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Rechtsmittel offen. Da das Verfahren am Straflandesgericht von einem Einzelrichter geführt wurde, sind die Rechtsmittelmöglichkeiten umfangreich – berufen werden kann wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe.
Berufungen gehen an einen Drei-Richter-Senat
In der Strafprozessordnung ist festgelegt, dass bei allen mit mehr als einem und höchstens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedrohten Verbrechen und Vergehen (darunter fällt die falsche Beweisaussage) ein Einzelrichter entscheidet. Berufungen wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe gehen dann an das übergeordnete Oberlandesgericht (OLG) – in diesem Fall dann ein Drei-Richter Senat am OLG Wien.
Der eXXpress wird morgen ausführlich berichten!
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