Der Hintergrund: Mehrere öffentliche Aussagen des Stiftungsratsvorsitzenden zur Causa Weißmann sowie zur Chronologie der Ereignisse. Westenthaler sieht darin gravierende Probleme – und verlangt nun eine umfassende Aufklärung im Stiftungsrat.

Kritik an „Alleingängen“ im ORF

In seinem Schreiben an den Vorsitzenden des ORF-Stiftungsrates kritisiert Westenthaler vor allem dessen öffentliches Auftreten in den Medien.

Der Vorsitzende habe laut Westenthaler „in mehreren Medien-Interviews ihre Darstellung der Ereignisse, sowie ihre einsamen Entscheidungen ohne Einbindung des ORF-Stiftungsrates als alleinentscheidungsbefugtes Kollegialorgan rund um Vorwürfe gegen den ORF-Generaldirektor Roland Weißmann und die weitreichenden Konsequenzen dazu, öffentlich gemacht.“

Damit stellt Westenthaler die Frage, ob der Vorsitzende seine Kompetenzen überschritten hat. Der ORF-Stiftungsrat gilt als oberstes Kontroll- und Aufsichtsgremium des öffentlich-rechtlichen Senders. Entscheidungen von großer Tragweite sollen daher grundsätzlich im Gremium selbst getroffen werden.

Vorwurf: Pflichtwidriges Verhalten

Besonders scharf fällt Westenthalers Kritik an der Vorgehensweise in den vergangenen Tagen aus.

Er schreibt, mehrere Experten würden zu dem Schluss kommen, dass der Vorsitzende mit seinem Vorgehen dem ORF geschadet haben könnte.

Wörtlich heißt es:
„Nach Meinung mehrerer Experten haben Sie sich mit ihren Alleingängen im Zeitraum 4.3.2026 bis 9.3.2026 pflichtwidrig zum Schaden des Unternehmens ORF verhalten, weil sie den ORF-Stiftungsrat sechs Tage lang weder informiert noch eingebunden haben.“

Auch mögliche rechtliche Folgen werden in dem Schreiben angesprochen. Dem ORF könnten laut Westenthaler „auch in Bezug auf künftige dienstrechtliche Ansprüche in der Causa Nachteile entstanden sein.“

Damit deutet der Medienmanager an, dass die aktuelle Situation möglicherweise auch arbeitsrechtliche Konsequenzen für den ORF nach sich ziehen könnte.

Neue Darstellung erschüttert bisherige Version

Zusätzliche Brisanz erhält die Angelegenheit laut Westenthaler durch eine neue Stellungnahme der Rechtsvertretung von Roland Weißmann.

Diese habe eine detaillierte Darstellung der Ereignisse und der zeitlichen Abläufe vorgelegt.

Westenthaler formuliert dazu:
„Seit heute gibt es aber nun auch eine rechtlich fundierte Erwiderung zu dem von ihnen vorgetragenen Sachverhalt in Bezug auf die Vorwürfe sowie zur Chronologie der Ereignisse seitens der Rechtsvertretung des Herrn Weißmann.“

Diese Darstellung stelle die bisherigen Aussagen des Vorsitzenden massiv infrage.

In dem Schreiben heißt es weiter:
„In Wahrheit werden damit ihre Erklärungen massiv erschüttert und ihre Ausführungen insgesamt öffentlich als unwahr dargestellt.“

Sollte diese Darstellung zutreffen, würde das laut Westenthaler einen zusätzlichen schweren Vorwurf gegenüber dem Vorsitzenden darstellen.

Forderung nach Anhörung im Stiftungsrat

Vor diesem Hintergrund fordert Westenthaler eine unmittelbare Befassung des Stiftungsrates mit der Angelegenheit.

Die Mitglieder des Gremiums müssten sich rasch ein umfassendes Bild machen können. Eine entsprechende Sitzung ist laut Schreiben bereits angesetzt.

Der ORF-Stiftungsrat müsse „in seiner Sitzung am kommenden Donnerstag 12.3.2026 ein umfassendes und vollständiges Bild der Angelegenheit machen um rasch die richtigen Entscheidungen zum Wohle des Unternehmens zu treffen.“

Dabei müsse sichergestellt werden, dass alle Beteiligten zu Wort kommen.

„Anhörung aller Beteiligten“ als demokratisches Prinzip

Konkret fordert Westenthaler deshalb, den früheren ORF-Generaldirektor zur Sitzung einzuladen.

Er schreibt:
„Ich ersuche Sie daher eindringlichst Herrn GD a.D. Roland Weißmann, der bisher alle Vorwürfe via Anwalt bestritten hat, zur Sitzung des ORF-Stiftungsrates einzuladen um ihm die Möglichkeit einer Anhörung zu gewähren.“

Nur so könnten sich die Mitglieder des Stiftungsrates ein vollständiges Bild machen.

Westenthaler betont dabei auch ein grundsätzliches rechtsstaatliches Prinzip.

„In Demokratie und Rechtsstaat ist die Anhörung aller Beteiligten ein unverbrüchliches Grundprinzip.“

Dieses Prinzip dürfe nicht durch eigenmächtiges Handeln einzelner Funktionäre ausgehebelt werden.