Wien legt Veto ein: Österreich stoppt WHO-Regeln vorerst per Einspruch
Österreich hat offiziell Einspruch gegen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften eingelegt. Das Gesundheitsministerium betont: Die Ablehnung ist nur vorläufig – bis das Parlament entscheidet. Der Schritt sei notwendig, um die Verfassung zu wahren.
Es ist ein politischer Paukenschlag aus Wien: Österreich hat per diplomatischem Protest gegen die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR 2005) Einspruch eingelegt – und das aus gutem Grund! Die am 1. Juni 2024 von der Weltgesundheitsversammlung beschlossenen Änderungen sollen die Reaktionsfähigkeit auf Pandemien weltweit stärken. Doch für Österreich gelten sie erstmal nicht.
Denn laut Außenministerium sind die Änderungen als Staatsvertrag zu behandeln – und brauchen die Zustimmung des Parlaments. Solange dieses Verfahren nicht abgeschlossen ist, bleibt der Einspruch bestehen. Der Schritt erfolgte am 17. Juli durch die Ständige Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen in Genf.
Ablehnung nur vorläufig
Das Gesundheitsministerium stellt jedoch klar: „Die Ablehnung ist vorläufig und wird zurückgezogen, sobald das österreichische Parlament die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften gebilligt hat.“
Gleichzeitig wird betont, dass Österreich den internationalen Prozess zur Pandemievorsorge grundsätzlich unterstützt. „Österreich profitiert davon, wenn die Fähigkeiten der WHO-Mitgliedsstaaten gestärkt werden, künftige Krankheitsausbrüche und Pandemien zu erkennen, rasch darauf zu reagieren, und die Reaktion zwischen Staaten zu koordinieren“, heißt es aus dem Ministerium.
Kommentare