Windkraft blockiert – jetzt droht Brüssel Österreich mit einer Millionenstrafe
Bis 21. Februar muss Österreich EU-weit vorgeschriebene „Beschleunigungszonen“ für erneuerbare Energie ausweisen. Doch mehrere Bundesländer schaffen die Frist nicht – manche wollen gar keine Windkraft-Zonen. Das zentrale Turbo-Gesetz liegt seit September 2025 im Parlament. Österreich steuert auf ein Vertragsverletzungsverfahren zu.
Österreich scheitert an den von Brüssel geforderten Beschleunigungszonen für Wind-, Solar- und Wasserkraft.GETTYIMAGES/fhm
Mit der EU-Richtlinie RED III verpflichtet Brüssel die Mitgliedstaaten, sogenannte Beschleunigungszonen für Wind-, Solar- und Wasserkraft auszuweisen. Ziel sind deutlich schnellere Genehmigungen. Stichtag: 21. Februar 2026.
Österreich hätte die Richtlinie allerdings bereits 2025 vollständig in nationales Recht umsetzen müssen. Diese Frist ist überschritten. Schon 2024 veröffentlichte die EU-Kommission zudem einen Leitfaden zur Ausweisung der Zonen. Das Instrumentarium liegt also seit fast zwei Jahren bereit.
Kärnten: 50 Windräder auf 0,077 Prozent
Kärnten ist bisher das einzige Bundesland mit beschlossenen Zonen – allerdings äußerst zurückhaltend: vier Gebiete im Osten, maximal 50 Windräder, nur 0,077 Prozent der Landesfläche
Laut Zahlen aus dem Wirtschaftsministerium ist fraglich, ob damit die vom Bund geplanten Ausbauziele erreicht werden können. Zusätzliche Photovoltaik-Beschleunigungsgebiete sind nicht vorgesehen.
Salzburg: 135 Hektar entlang der Autobahn
Salzburg setzt ausschließlich auf Photovoltaik: Nur entlang von Autobahnen, 150 Meter Puffer links und rechts, Gesamtfläche rund 135 Hektar. Windkraft-Zonen? Fehlanzeige.
Tirol: Wind nur im Einzelfall
Tirol will Beschleunigungsgebiete nur für Solar ausweisen. Bei Windkraft setzt das Land auf Einzelfallprüfungen.
Die klare Linie lautet: keine großflächigen Wind-Beschleunigungszonen.
Oberösterreich: Wind gegen Tiefflug
Oberösterreich plant: Rund 5 Prozent der Landesfläche als PV-Zonen, weniger als 1 Prozent für Windkraft.
Doch die vorgesehenen Windflächen überschneiden sich weitgehend mit Tieffluggebieten des Bundesheeres. Zusätzlich sind Ausschlusszonen geplant, was in der Wirtschaft auf Kritik stößt.
Niederösterreich, Steiermark, Burgenland, Vorarlberg: Frist wird gerissen
Niederösterreich nennt als Zeitplan „Mitte des Jahres“. Die Steiermark rechnet mit einem neuen Wind-Sachprogramm im ersten Halbjahr 2026. Beides liegt klar nach der EU-Frist. Unternehmen warten bereits auf neue Zonen, da bestehende Programme weitgehend ausgeschöpft sind.
Im Burgenland ist eine Verordnung in Begutachtung, ein Beschluss wird frühestens im April erwartet. In Vorarlberg wurden die EU-Vorgaben zwar ins Raumplanungsgesetz übernommen, konkrete Beschleunigungsgebiete sind aber noch in Ausarbeitung.
Bundesebene: Gesetz seit September 2025 blockiert
Auf Bundesebene soll das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) den rechtlichen Rahmen schaffen. Ein Ministerialentwurf liegt seit 9. September 2025 vor. Begutachtet wurde er – beschlossen ist er bis heute nicht. Laut Regierungsprogramm hätten zentrale Energiegesetze – darunter das Elektrizitätswirtschaftsgesetz und das Erneuerbares-Gas-Gesetz – bereits vor Sommer 2025 verabschiedet sein sollen. Passiert ist das nicht.
Für das EABG ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Regierung ist damit auf FPÖ oder Grüne angewiesen. Schon die Vorgängerregierung scheiterte an dieser Hürde.
FPÖ und Grüne sind beide dagegen
Beide Oppositionsparteien lehnen das Gesetz ab, aber aus entgegengesetzten Gründen: Die Grünen halten den EABG-Entwurf für zu schwach und verlangen strengere Vorgaben sowie Nachschärfungen – sie signalisieren aber Verhandlungsbereitschaft.
Die Freiheitliche Partei äußert sich skeptisch gegenüber verpflichtend gesteuerten Energie-Vorgaben aus Brüssel und sieht in ambitionierten Ausbaupflichten generell eine ideologisch getriebene Überforderung der Realwirtschaft. Grundsätzlich betonen FPÖ-Kreise, dass der Ausbau erneuerbarer Energien praktisch, wirtschaftlich und landschaftsverträglich gestaltet werden müsse, und warnen: „Sonderrechte“ für Windkraft können ohne Rücksicht auf lokale Gegebenheiten zu Kostensteigerungen, Landschaftsbeschädigung und Wettbewerbsnachteilen für heimische Unternehmen führen.
Föderalismus-Falle: Bund haftet, Länder entscheiden
Die Ausweisung der Zonen ist Ländersache. Der Bund kann die Länder nicht zwingen. Kommt es zu einem Vertragsverletzungsverfahren, richtet es sich dennoch gegen die Republik.
Branchenvertreter sprechen von einem „föderalismusblinden“ Problem: Wenn die Länder säumen, trägt am Ende Wien die Verantwortung.
94 Prozent erneuerbarer Strom – und trotzdem Blockade
Österreich erzeugt bereits rund 94 Prozent seines Stroms aus erneuerbaren Quellen. Doch der von Brüssel geforderte nächste Ausbauschritt – Windkraft, Netze, Genehmigungsverfahren – gelingt nicht. Die Energiewirtschaft fordert daher, dem Ausbau endlich rechtlich „überragendes öffentliches Interesse“ zuzuerkennen, um Blockaden schneller zu überwinden.
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