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ein Befreiungsschlag – doch die nächste juristische Baustelle steht schon bereit: In der „Beinschab-Tool“-Affäre laufen

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. Der Vorwurf: Mit Steuergeld sollen geschönte Umfragen erstellt und in bestimmten Medien platziert worden sein, um Kurz und die ÖVP im besten Licht dastehen zu lassen.

Im Zentrum der Vorwürfe steht nun ein besonders heikler Begriff: „Bestimmungstäterschaft“. Was bedeutet Bestimmungstäterschaft? Juristisch geht es darum, eine andere Person gezielt zu einer Straftat angestiftet zu haben. Wer also nicht selbst handelt, sondern jemand anderen bewusst zu einer rechtswidrigen Tat verleitet oder beauftragt, gilt trotzdem als Haupttäter.

Sabine Beinschab soll laut der WKStA in Absprachen mit dem Finanzministerium manipulierte Meinungsumfragen erstellt haben.
Sabine Beinschab soll laut der WKStA in Absprachen mit dem Finanzministerium manipulierte Meinungsumfragen erstellt haben.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) will klären, ob Kurz als Anstifter oder geistiger Urheber hinter der „Beinschab-Tool“-Affäre stand. Eine Anklage steht zwar noch aus, doch hinter den Kulissen wird bereits über den nächsten Prozess spekuliert.

Schmids Glaubwürdigkeit wird vielfach hinterfragt

Als Kronzeuge tritt erneut Thomas Schmid auf, der Ex-Generalsekretär im Finanzministerium und Kurz-Vertraute der frühen Jahre. Schmid behauptet, auf ausdrückliche Anweisung von Kurz gehandelt zu haben. Doch wie belastbar sind Schmids Aussagen wirklich? Seine Glaubwürdigkeit wurde in früheren Verfahren immer wieder infrage gestellt, nicht zuletzt wegen seiner plötzlichen Rolle als „Kooperationswilliger“, nachdem Ermittlungsdruck aufgebaut wurde.

Interessant: Schmid wurde am 28. November 2024 noch schnell von der scheidenden Justizministerin Alma Zadic (Grüne) der Kronzeugenstatus zuerkannt.

Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid belastet seinen früheren Vorgesetzten Sebastian Kurz schwer.
Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid belastet seinen früheren Vorgesetzten Sebastian Kurz schwer.

Auch das Bundeskanzleramt geriet ins Visier: Daten aus der Zeit von 2017 bis 2021 wurden von der WKStA beschlagnahmt und nach zähem juristischen Ringen entsiegelt. Nun wird dort eifrig nach Hinweisen gesucht, die Kurz in eine aktive Rolle bringen sollen. Gefunden wurde allerdings trotz intensivem Suchen bislang nichts.

Kurz selbst bestreitet alle Vorwürfe vehement. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. In seinem Umfeld ist von einem weiteren „konstruierten Verfahren“ die Rede – politisch motiviert, mit dem Ziel, die Rückkehr des Ex-Kanzlers in die Politik dauerhaft zu verhindern.