Wöginger (ÖVP) bleibt unbescholten – 44.000 Euro Diversion im Amtsmissbrauchs-Prozess
ÖVP-Klubchef August Wöginger hat im Amtsmissbrauchs-Prozess eine Diversion angenommen – also eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung. Er überweist 44.000 Euro, bleibt unbescholten und erklärte reumütig: „Mit dem heutigen Wissen würde ich das nicht mehr tun.“
ÖVP-Klubobmann August Wöginger (Bild) kommt ungeschoren, muss aber 44.000 Euro zahlen.APA/FOTOKERSCHI.AT/WERNER KERSCHBAUMMAYR
Im Prozess um mutmaßlichen Amtsmissbrauch gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte ist es zu einem versöhnlichen Ende gekommen: Das Schöffengericht am Landesgericht Linz schlug eine Diversion vor – also die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen.
Wöginger nahm das Angebot an. Damit gilt er nicht als vorbestraft. Für die Vorsitzende kam diese Lösung „gerade noch in Betracht“.
Geldbußen und symbolische Zahlung
Die Richterin setzte folgende Summen fest: 17.000 Euro für den Erstangeklagten, 22.000 Euro für den Zweitangeklagten, 44.000 Euro für Wöginger selbst.
Zudem muss jeder Angeklagte 500 Euro an die übergangene Bewerberin zahlen. Diese Zahlung gilt als symbolischer Akt der Wiedergutmachung.
Das Verfahren wurde auf unbestimmte Zeit unterbrochen. Sobald die Beträge binnen zwei Wochen bezahlt sind und kein Einspruch erfolgt, wird das Verfahren rechtskräftig eingestellt.
WKStA prüft noch
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat dem Vorschlag vorerst zugestimmt, betonte aber, dass sie „weisungs- und berichtspflichtig“ sei. Eine Entscheidung über einen allfälligen Einspruch werde daher nicht am Dienstag fallen, wie der Sprecher der Behörde erklärte.
Der „Postenschacher“-Vorwurf
Die Anklage lautete auf Missbrauch der Amtsgewalt. Wöginger soll im Jahr 2017 beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium Thomas Schmid für einen ÖVP-Bürgermeister und ÖAAB-Funktionär interveniert haben, der sich auf die Leitung des Finanzamts Braunau-Ried-Schärding beworben hatte.
Obwohl eine besser qualifizierte Mitbewerberin existierte, bekam der Bürgermeister den Posten. „Allen war klar, dass dieser Personalwunsch auch parteipolitisch motiviert war“, erklärten die Oberstaatsanwälte.
Brisante Schmid-Chats
Die Schmid-Chats lieferten der Anklage brisante Indizien. Am Tag der Kommissionsentscheidung schrieb der Zweitangeklagte an Schmid: „Hi! mit bauchweh-aber:“ – dazu ein Daumen-hoch-Emoji. Schmid antwortete prompt: „Mein Held!“
Kurz darauf informierte er Wöginger: „Wir haben es geschafft :-)). Der Bürgermeister schuldet dir was!“ Wöginger zeigte sich laut Ermittlungsunterlagen „total happy“. Sogar Finanzminister Hans Jörg Schelling wurde laut Chats informiert, dass die „Intervention von Wöginger“ erfolgreich war.
Wöginger zeigt Reue
Im Gerichtssaal zeigte sich der ÖVP-Politiker selbstkritisch. „Ich sehe die Sache heute mit ganz anderen Augen“, erklärte Wöginger. „Mit dem heutigen Wissen würde ich das in dieser Form nicht mehr tun. Es tut mir wirklich leid.“
Sein Verteidiger Michael Rohregger betonte, Wöginger habe „die Tragweite seines Handelns nicht erkannt“ und nicht beabsichtigt, die Mitbewerberin zu benachteiligen.
Gericht bestätigte Diskriminierung
Die übergangene Bewerberin wandte sich an die Gleichbehandlungskommission – und bekam Recht. Das Bundesverwaltungsgericht sprach ihr eine Entschädigung wegen Diskriminierung zu. Damit wurde die ungleiche Behandlung offiziell festgestellt.
Unterstützung von ÖVP-Chef Stocker
Nach der Entscheidung meldete sich auch Bundeskanzler und ÖVP-Bundesparteiobmann Christian Stocker zu Wort. „Dass August Wöginger den Gerichtssaal heute als unbescholtener Mann verlässt und das Strafverfahren damit beendet ist, freut mich nicht nur als sein Freund, sondern auch als Bundesparteiobmann der Volkspartei sehr“, erklärte Stocker. „Die Richterin hat ihm heute ein Angebot zur Diversion gemacht, das hat er angenommen. Damit ist die Angelegenheit für ihn und für die Volkspartei erledigt.“
Stockers Worte unterstreichen: Die ÖVP will das Kapitel nun schließen.
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