Wut über Anti-Shrinkflation-Gesetz: „Regierung dreht an Regulierungsschraube“
Die Denkfabrik Agenda Austria warnt gegenüber dem exxpress vor dem nächsten Bürokratie-Knall im Supermarkt. Ab 1. April müssen Händler „Shrinkflation“-Produkte kennzeichnen. Ökonom Jan Kluge sieht „gewaltig“ angezogene „Regulierungsschraube“ – und bald die Gerichte am Zug. Handel und FPÖ sprechen von „Bürokratiemonster“.
Weniger drin, gleiche Packung? Ab 1. April müssen Händler solche Produkte 60 Tage lang sichtbar kennzeichnen.APA/GEORG HOCHMUTH/EXXPRESS
Am Mittwoch beschloss der Nationalrat das neue Anti-„Shrinkflation“-Gesetz, nur die FPÖ stimmte dagegen. Künftig sind Händler verpflichtet, Produkte zu kennzeichnen, die von „Shrinkflation“ betroffen sind. Scharfe Kritik kommt von Agenda Austria. Gegenüber dem exxpress rechnet die Wiener Denkfabrik mit der Maßnahme ab.
Ökonom Jan Kluge findet deutliche Worte: „Dieselbe Regierung, die uns Bürokratieabbau versprochen hat, dreht nun gewaltig an der Regulierungsschraube.“ Konkret gilt ab 1. April: Produkte, deren Füllmenge gesunken ist, obwohl die Verpackungsgröße „augenscheinlich gleichgeblieben“ ist, müssen gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung hat 60 Tage lang zu erfolgen – am Produkt, am Regal, „in unmittelbarer Umgebung“ oder mittels Informationsschild. Als möglicher Hinweis wird genannt: „Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis“.
Bald Mehraufwand für Justiz? Verpackungsgröße und Änderungshinweise werden Gegenstand für Gerichte
Was als Transparenzoffensive gegen Mogelpackungen gedacht ist, droht zur nächsten Regulierungswelle zu werden, warnt die Agenda. „Als hätten Gerichte nichts Besseres zu tun, werden sie demnächst zu entscheiden haben, was eine ,augenscheinlich gleichgebliebene‘ Verpackungsgröße ist, oder wann ein Mengenänderungshinweis ,sichtbar und leserlich‘ ist und wann nicht.“ Was genau als gleich groß gilt, was als ausreichend sichtbar durchgeht, und wann ein Händler gegen die Vorschriften verstößt: All das dürfte künftig die Gerichte beschäftigen.
Kluge merkt an: „Die Einzelhandelskonzerne werden es zu verschmerzen wissen. Sie werden sich den Mehraufwand über die Mehrwertsteuersenkung für Lebensmittel doppelt und dreifach zurückzuholen wissen.“
FPÖ: „Bürokratiemonster auf dem Rücken der Betriebe und Bürger“
Betroffen sind Unternehmen des stationären Lebensmittel- und Drogerieeinzelhandels mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche oder mehr als fünf Filialen. Bei Verstößen drohen „in letzter Konsequenz“ Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro. Das Gesetz ist bis Mitte 2030 befristet.
Im Nationalrat stimmte nur die FPÖ gegen das Gesetz. Wirtschaftssprecherin Barbara Kolm nennt es ein „Paradebeispiel für praxisferne Symbolpolitik“: „Dieses Gesetz ist selbst die größte Mogelpackung. Es gaukelt Konsumentenschutz vor, schafft aber in Wahrheit ein Bürokratiemonster, das auf dem Rücken unserer heimischen Betriebe und der Bürger ausgetragen wird.“
Ihr Vorwurf: „Anstatt die Verursacher – nämlich die meist internationalen Konzerne, die weniger Inhalt in gleiche Verpackungen zum selben Preis füllen – zur Verantwortung zu ziehen, bestraft die Regierung den Überbringer der schlechten Nachricht: den Handel.“ Und weiter: „Wer das Fieber misst, ist nicht schuld an der Krankheit.“
Lebensmittelhandel: Aufwand unverhältnismäßig
Auch der Fachverband des Lebensmittelhandels in der WKO kritisiert die Regelung. Christof Kastner, Obmann-Stellvertreter im Bundesgremium Lebensmittelhandel, sagt: „Diese Regelung ist in erster Linie eines: viel Wind und vor allem viel Bürokratie um nichts.“
Nach ersten Erhebungen seien „pro Filiale“ nur „einige wenige Produkte“ betroffen – der Aufwand stehe in keinem sinnvollen Verhältnis.
Auch der Handelsverband bezeichnete die Pflicht als „nicht verursachergerecht“. Rainer Will betonte, Shrinkflation sei „ein Produzententhema, kein Händlerthema“.
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