Zehntausenden Migranten droht Asyl-Verlust – und am Ende bleiben doch alle hier?
Zehntausende Migranten mussten in den vergangenen Jahren um ihren Asylstatus bangen. Doch nur Tausende traf bisher der Asyl-Entzug – und selbst dann bleibt offen: Wer verlässt das Land am Ende wirklich? Eine parlamentarische Anfrage wirft brisante Fragen auf.
Selbst wenn ehemalige Flüchtlinge ihren Asyl-Status verlieren, ist unklar, was nachher geschieht und ob sie ausreisen.APA/Helmut Fohringer
Der FPÖ-Abgeordnete Harald Schuh wollte es genau wissen: Wie oft wurde Asyl in Österreich überprüft – und wie oft tatsächlich entzogen? Das Innenministerium konnte dazu zumindest eine präzise Zahl liefern: Zwischen 2020 und 2024 wurden 23.752 Aberkennungsverfahren eingeleitet.
Das heißt: In zehntausenden Fällen stand der Schutzstatus von Asylberechtigten auf dem Prüfstand.
Nur 5.035 tatsächliche Aberkennungen
Doch wie viele verloren ihr Asyl am Ende tatsächlich? Laut Antwort des Ministeriums wurde der Status in diesem Zeitraum 5.035 Mal aberkannt – also nur knapp jeder Fünfte der eingeleiteten Fälle.
Warum diese Schere so groß ist, erklärt Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) in seiner Beantwortung nicht. Möglich ist: Manche Verfahren enden ohne Entzug. Naheliegend ist auch: Viele Verfahren ziehen sich lange – und sind zum Teil noch gar nicht abgeschlossen.
Im Schnitt verloren damit rund 1.000 Personen pro Jahr ihren Schutzstatus.
Die Aufschlüsselung:
2020: 1.341
2021: 1.306
2022: 951
2023: 588
2024: 849
Und dann?
Genau hier wird’s brisant: Was folgt nach der Aberkennung? Schuh wollte wissen, wie viele der 5.035 Betroffenen bis zum Stichtag abgeschoben wurden, wie viele weiterhin in Österreich sind – und wie oft der Entzug wegen Sozialleistungsbetrugs erfolgte.
Die Antwort des Innenministeriums: „Darüberhinausgehende Statistiken werden nicht geführt.“
Mit anderen Worten: Der Staat kann öffentlich nicht belegen, wie oft ein Asyl-Entzug tatsächlich zur Außerlandesbringung führt – oder ob Betroffene am Ende weiterhin im Land bleiben.
Syrien nach Assad: Tausende Entzugsverfahren – und der Stau wächst
Von Asyl-Aberkennungen ist vor allem seit Dezember 2024 ständig die Rede. Damals endete die Herrschaft des syrischen Diktators Bashar al-Assad – vor seinem Regime waren zuvor unzählige Syrer nach Europa geflohen.
Doch gerade jetzt zeigt sich: Alles hängt am Tempo der Aberkennungsverfahren. Nach Angaben des Innenministeriums waren Anfang Jänner 2026 mehr als 8.900 Aberkennungsverfahren gegen syrische Staatsangehörige anhängig. Die Nagelprobe lautet daher: Wie schnell wird dieser Stau abgearbeitet – und was passiert nach einer Aberkennung tatsächlich?
VfGH-Urteil: Die Uhr tickt
Es gibt noch einen anderen – und entscheidenden – Grund, warum sich die Justiz bei Aberkennungsverfahren besser nicht zu viel Zeit lassen sollte: der Familiennachzug. Bis Ende 2025 galt in der Praxis: Läuft ein Aberkennungsverfahren, wird der Nachzug abgedreht. Damit ist nun Schluss. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippte im Dezember 2025 den Automatismus – seither muss jeder Fall einzeln geprüft werden. Und je länger ein Verfahren dauert, desto schwerer wird es, Frau und Kinder weiter draußen zu halten: Denn laut VfGH kollidiert eine lange Trennung mit dem Recht auf Familienleben.
Dass es noch keine Lawine gibt, liegt am Regierungs-Stopp: Bis Ende September 2026 ist der Familiennachzug per Verordnung ausgesetzt – das ist aber nur ein Aufschub, kein Verbot. Ab Oktober müssen die aufgestauten Anträge entschieden werden. Wenn bis dahin nicht möglichst viele Aberkennungsverfahren abgeschlossen sind, droht genau dann der große Nachzugsschub.
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