Offen sind hingegen noch Fragen zu den nötigen Qualifikationen der künftigen Bundesstaatsanwälte, also ob sie zwingend aus der Justiz kommen müssen oder ob auch Rechtsanwälte berufen werden können. Auch die konkrete Einbindung des Parlaments sei noch in Verhandlung, so Sporrer.

Mit der regierungsinternen Klärung ist es aber noch nicht getan. Für die Einrichtung der neuen Behörde, die die Justizministerin als oberste Weisungsspitze in Strafverfahren ablösen soll, ist auch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament und somit die Zustimmung von Grünen oder FPÖ erforderlich.

Kritik von FPÖ

Von den Blauen dürfte diese nicht kommen. In einer Aussendung betonte Justizsprecher Harald Stefan (FPÖ), das „derzeit bestehende und gut funktionierende System“ mit dem jeweiligen Ressortchef an der Spitze der Weisungskette solle beibehalten werden. Eine Bundesstaatsanwaltschaft sei nicht notwendig. Er befürchtet eine politische Besetzung der neuen Weisungsspitze bei gleichzeitiger Reduzierung der parlamentarischen Kontrolle.