Jetzt ist der Eklat perfekt: Der niederländische Sänger Joost Klein wird nach der Beschwerde einer Produktionsmitarbeiterin nicht im Finale des 68. Eurovision Song Contest auftreten. Das teilte die Europäische Rundfunkunion (EBU) wenige Stunden vor Beginn der Endrunde mit. Der Grund seien polizeiliche Ermittlungen nach der Beschwerde einer Mitarbeiterin der Produktion gegen Klein wegen eines “Vorfalls”, der sich am Donnerstagabend ereignet haben soll.

“Während die Ermittlungen laufen, wäre es unangemessen, wenn weiter im Wettbewerb bleibt”, begründete die EBU in ihrem Statement den Ausschluss. Bereits seit Freitagnachmittag hatten sich die Gremien zur Krisensitzung zurückgezogen, um den “Vorfall” zu beraten. Entgegen ersten Vermutungen soll es dabei keinen Zusammenhang mit der israelischen Delegation geben, deren Antreten in Malmö umstritten ist. Damit findet das Finale ab 21 Uhr mit nur 25 anstatt 26 Ländern statt. ORF 1 überträgt live ab 21 Uhr – mit Andi Knoll, aber ohne Joost Klein.