Die Ausbilderin soll sich gegenüber den Rekruten noch eine zweite Entgleisung erlaubt haben. Demnach soll sie ihnen gesagt haben: „Ein Blowjob und ein Bier am Abend, dann passt es eh schon wieder.“

Mehr noch: Sie soll die Soldaten mit verächtlichen Kosenamen angesprochen haben, darunter „Barbie“, „Rambo“, „Wackeldackel“, „Hanni“, „Schnucki“, „Brille“, „Dicker“ und „Dönermann“.

Gegen die “Frau Korporal” wurde beim Bundesheer wegen sexueller Nötigung ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Dort soll sie zu den herabwürdigenden Kosenamen gesagt haben, dass die Soldaten sich „nie beschwert“ hätten, weshalb sie ihre Wortwahl denn auch nicht als problematisch empfunden habe.

"Zu wenig Substanz" hinter Anschuldigungen - Disziplinarverfahren wurde eingestellt

Letztlich sah die Disziplinarbehörde in den Anschuldigungen sexueller Nötigung aber „zu wenig Substanz“. Der Grund: Die Soldaten hätten die schlüpfrigen Sprüche in Sachen Oralverkehr zwar bestätigt, aber “nicht ernst genommen”.

Das Verfahren gegen die “Frau Korporal” wurde deshalb eingestellt. Sie wurde lediglich dazu angehalten, die Soldaten nicht mehr mit entwürdigenden Kosenamen, sondern mit ihren richtigen Namen anzusprechen.