Es klingt, als würden die schwerkriminellen Afghanen zum Abschied für ihre Taten auch noch belohnt, nachdem sie den Schutz in Deutschland missbraucht haben, um schwerste Verbrechen wie Vergewaltigungen zu begehen.

Die sogenannten Rückkehrhilfen sind jedoch kein Einzelfall, sondern gängige Praxis. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2022 geurteilt, dass dafür gesorgt werden soll, dass der Abzuschiebende „gegebenenfalls durch ihm gewährte Rückkehrhilfen, in der Lage ist, seine elementarsten Bedürfnisse über einen absehbaren Zeitraum zu befriedigen“, heißt es wörtlich in dem Urteil.

Inwiefern das „gegebenenfalls“ eine Möglichkeit, aber keine Pflicht für das Handgeld darstellt, ist unklar.

Erster Abschiebe-Flug nach Afghanistan seit Machtergreifung der Taliban

6.55 Uhr hob ein Charter-Jet von Qatar-Airways in Leipzig (Sachsen) ab. Ziel der Boeing 787: die afghanische Hauptstadt Kabul – zum ersten Mal seit der Machtübernahme der islamistischen Taliban in Afghanistan. Darüber berichtete der Spiegel. An Bord: 28 afghanische Straftäter. Viele der 28 afghanischen Straftäter wollten Landesregierungen schon länger abzuschieben. Doch das Bundesinnenministerium (BMI) stellte sich bisher quer.

Mehr als zwei Monate Vorbereitungszeit sind dem vorausgegangen. Die Bundesregierung verhandelte dafür nicht mit den Taliban, sondern ließ sich von der katarischen Regierung in Doha mit Vermittlung unterstützen. Die Abschiebung soll vom Bundesinnenministerium von Nancy Faeser (SPD) maßgeblich organisiert worden sein. Auch wäre die Charter-Aktion vom Kanzleramt und Innenbehörden der Länder vorbereitet worden.

APA/Stefanie LOOS

Dieses Vorgehen wirft Fragen auf:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde jedem afghanischen Kriminellen im Charterjet 1000 Euro in die Hand gegeben?

2. Wieso müssen die abgeschobenen Kriminellen überhaupt 1000 Euro Steuergeld erhalten, wenn sie schwere Straftaten wie Vergewaltigung begangen haben?

Im Klartext: Das Handgeld wirkt wie eine Prämie für die Kriminellen, die schon lange nicht mehr im Land sein dürfen.

3. Können die Abgeschobenen, wenn sie zurück in ihrem Land Afghanistan sind, die 1000 Euro überhaupt behalten – oder kommt das deutsche Steuergeld in die blutigen Hände der Steinzeit-Taliban?

4. Kriegt zukünftig JEDER ausländische Straftäter, der abgeschoben werden soll, 1000 Euro Steuergelder von der Bundesregierung in die Hand gedrückt im Charterjet?

5. Zudem stellt sich die Frage, wie der Deal zwischen der Ampel-Regierung – auf Vermittlung von dem Staat Katar – und den Taliban-Islamisten konkret aussieht, welche Absprachen es gab, ob Versprechungen gemacht wurden. Auch: Welche Gegenleistung erhalten die Steinzeit-Islamisten dafür, dass sie die kriminellen Afghanen zurücknehmen?

Handgeld gab es wohl im Rahmen eines Bundesprogramms

Die 1000 Euro Handgeld erfolgte laut dem Onlineportal t-online im Rahmen des Bundesprogramms REAG/GARP. Das Programm unterstütze Rückkehrer finanziell

Das sogenannte „Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany“ (REAG) und „Government Assisted Repatriation Programme“ (GARP) sind darauf ausgelegt, Menschen bei ihrer Ausreise finanziell zu helfen.

ABER: Nur bei der einer freiwilligen Rückkehr. Bedeutet: Die abgeschobenen Straftäter müssten dann kurz vor Kabul oder auf Kabul-Boden unterschrieben haben, dass sie „freiwillig“ zurückkehren.

Ähnlich regelt das Land Schweden seine Abschiebungen in die Region: Kriminelle Afghanen werden nach Usbekistan geflogen, von dort aus geht es weiter nach Afghanistan. Um internationales Recht nicht zu brechen, müssen die Rückkehrer eine „freiwilligen Ausreise“ unterschreiben, und zwar kurz vor der afghanischen Grenze.

Das Programm REAG/GARP unterstützt generell bei Kosten u.a.: Fahrtkosten zum Abschiebe-Flughafen sowie eine Reisebeihilfe (200 Euro pro Person). Auch können Abgeschobene sowie Rückkehrer bis zu drei Monate nach der Ankunft im Herkunftsland oder in einem anderen Zielland noch mehr finanzielle Hilfe erhalten (konkret bis zu 2000 Euro).

Ebenfalls haben auf diesen Geld-Topf Personen einen Anspruch, die hier Asyl suchen, sich im Asylverfahren befinden, ihr Asyl-Antrag abgelehnt wurde, eine Duldung besitzen oder durch den Familiennachzug nach Deutschland einwanderten. Personen mit EU-Pass sind nicht berechtigt.