Das Angebot

Mit der Annahme Ihres Angebots durch den Verkäufer entsteht ein wirksamer und durchsetzbarer Vertrag. Auch eine mündliche Annahme ist grundsätzlich wirksam! Vor der Übermittlung eines Angebots sollten die Immobilie daher umfassend geprüft und alle offenen Fragen geklärt werden. Dies beinhaltet insbesondere die Prüfung des Grundbuchs und aller vorhandenen Unterlagen (zB Energieausweis, Wohnungseigentumsvertrag etc).

Die Finanzierung

Vor der Legung eines Angebots sollte die Finanzierung sichergestellt oder im Angebot ein entsprechender Vorbehalt eingefügt werden. Dabei sind auch die laufenden Kosten der Immobilie zu berücksichtigen (zB Betriebskosten, Hausverwaltungskosten etc).

Baubewilligung

Sind alle (Bau-)bewilligungen vorhanden? Immer wieder finden sich “Schwarzbauten” am Markt, die im schlimmsten Fall bis zum Abbruchsbescheid führen können.

Ist die geplante Nutzung überhaupt möglich?

Prüfen Sie im Vorfeld, ob es irgendwelche Einschränkungen der geplanten Nutzung (zB als Geschäftslokal) gibt! Insbesondere der Wohnungseigentumsvertrag und allfällige Widmungen der Liegenschaft sollten vorab genau geprüft werden.

Treuhändige Abwicklung

Der Kaufpreis ist unbedingt über einen Treuhänder (zB Rechtsanwalt) abzuwickeln, damit dieser bis zum Eigentumserwerb “gesichert” ist. Ungesicherte Vorauszahlungen sollten jedenfalls abgelehnt werden!

Steuern

Der Käufer trägt die Grunderwerbsteuer iHv 3,5% und Eintragungsgebühr iHv 1,1% (jeweils vom Kaufpreis). Der Veräußerungsgewinn des Verkäufers kann zudem Immobilienertragssteuer auslösen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Ermäßigungen (zB Hauptwohnsitzbefreiung).

Genehmigungspflichten und Freizeit-/Zweitwohnsitze

Abhängig von der Flächenwidmung oder der Person des Käufers (zB Nicht-EU-Bürger) kann der Kaufvertrag einer behördlichen Genehmigungspflicht unterliegen. In manchen Regionen Österreichs ist zudem eine Nutzung neu erworbener Immobilien als Freizeit-/Zweitwohnsitz unzulässig bzw unterliegt einer Genehmigungspflicht. Dies sollte im Vorfeld unbedingt geprüft werden!

Vertragserrichtung

In der Regel trägt der Käufer die Vertragserrichtungskosten (zwingend ist das aber nicht) und kann daher auch bestimmen, welcher Rechtsanwalt den Vertrag errichtet und den Kaufpreis treuhändig abwickelt. Der Vertragserrichter berät Sie natürlich auch bei Fragen zu den oben angeführten Punkten und kümmert sich auch um die Berechnung und Abfuhr der Steuern.

Mängel

Dokumentieren Sie möglichst genau alle Mängel, die Sie nach Ihrem Einzug entdecken und holen Sie zeitnah rechtlichen Rat ein. Achtung: hier sind Fristen zu beachten!

Haben Sie weitere Fragen zu Ihrem Immobilienkauf? Dann stellen Sie diese direkt in den Kommentaren. SL Rechtsanwälte beantwortet Ihre Fragen im Rahmen des Immo-Spezials sehr gerne!

SL Rechtsanwälte

Die Rechtsanwälte Mag. Maximilian Schneditz-Bolfras und Dr. Michael Lindtner, LL.M. (WU) stehen bei Fragen zu Ihrer Wunsch-Immobilien jederzeit unter office@sl-ra.at zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Tätigkeitsgebieten finden sich unter www.sl-ra.at.