Große Enttäuschung bei Toni Polster: Klage im Tor-Rechtsstreit abgewiesen
Ex-Fußball-Star Toni Polster hat in seinem Rechtsstreit mit dem Österreichischen Fußballbund (ÖFB) um die nachträgliche Anerkennung von drei Länderspielen bzw. Toren eine Niederlage erlitten.
Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen habe die Klage Polsters kostenpflichtig abgewiesen, teilte der Wiener Anwalt Manfred Ainedter nach Zustellung des schriftlichen Urteils am Mittwoch der APA mit. Ainedter vertritt gemeinsam mit Alexander Hiersche Polster rechtsfreundlich.
Im Kern der Sache geht es darum, ob drei – als inoffiziell bezeichnete – Spiele in den 1980er-Jahren einen offiziellen Charakter hatten oder nicht. Der Rekordtorschütze im rot-weiß-roten Teamdress klagte deren Anerkennung ein, zumal er bei den Begegnungen drei Tore erzielt hatte. Polsters Klage bezog sich konkret auf die Partien Liechtenstein – Österreich (0:6 am 7. Juni 1984 in Vaduz, ein Polster-Tor), Tunesien – Österreich (1:3 am 7. Februar 1987 in Tunis, zwei Polster-Tore) und Marokko – Österreich (3:1 am 2. Februar 1988, kein Polster-Tor). Diese werden seitens des ÖFB dem einstigen Stürmer momentan in der offiziellen Statistik nicht angerechnet. Nach derzeitigem Stand hält der Trainer des Regionalligisten Wiener Viktoria bei 95 Länderspielen und bisher unerreichten 44 Toren.
Der Richter kam in seinem Urteil zum Schluss, es sei ausschließlich Sache des ÖFB, welche Spiele in welcher Form für die Länderspielstatistik herangezogen werden. Es gebe dahingebend keine Vorgaben der FIFA. Die Entscheidung des ÖFB, dass nur sechs Spiele pro Jahr als offizielle Länderspiele gewertet wurden, sei “nicht unsachlich” und von der Vereinsautonomie gedeckt. Der Kläger – Toni Polster – habe nicht nachweisen können, dass er benachteiligt wurde.
"Wir sind enttäuscht"
“Wir sind natürlich enttäuscht, zumal sich der Richter aus unserer Sicht nicht ausreichend mit den Argumenten der Klägerseite auseinandergesetzt hat”, sagte Ainedter am Mittwochabend im Gespräch mit der APA. Man werde das nicht rechtskräftige erstinstanzliche Urteil jetzt einer eingehenden Analyse unterziehen. “Wir überlegen Rechtsmittel”, meinte Ainedter.
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