Nach tödlichem Unfall: Olympia-Star Karl zu Haftstrafe verurteilt
Bedingte Haftstrafe nach seinem Geständnis: Snowboard-Olympiasieger Benjamin Karl hat im Prozess wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls in Salzburg ein Geständnis abgelegt. Das Urteil: Drei Monate Haft auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im Prozess brachte Gutachter Gerald Kronreif auf, dass Karl zu schnell unterwegs war – nämlich 100 bis 110 km/h anstelle der erlaubten 80. Aufgrund eines Hagelschauers verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug. Der Unfall wäre mit 80 km/h vermeidbar gewesen, resümierte der Experte.
Kontakt zur Familie aufgebaut
„Ich übernehme die Verantwortung“, eröffnete der Snowboard-Olympiasieger vor dem Bezirksgericht in Zell am See sein Geständnis. Der 36-Jährige prallte am 30. Juni 2021 auf der Felbertauernstraße mit seinem Pkw gegen ein anderes Fahrzeug. Infolgedessen kam ein 70-Jähriger ums Leben, dessen Frau wurde schwer verletzt. Zum Unfallzeitpunkt hagelte es schwer.
Drei Monate bedingt
Das Urteil: Karl fasste eine dreimonatige Bewährungsstrafe aus, das Urteil ist nicht rechtskräftig. In Ihrem Urteil hob die Richterin hob positiv hervor, dass der in Osttirol lebende Wintersportler nach dem Unfall den Kontakt zur Familie des Opfers suchte und sich mit dieser aussprach.
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