Damals war es im Allianz Stadion schon während, vor allem aber nach dem Match zu unfassbaren Szenen gekommen, als gewaltbereite Zuschauer den Platz stürmten. Krawallöse Fans beider Lager zündeten pyrotechnische Gegenstände und gingen aufeinander bzw. auf Polizisten los.

Staatsanwältin Kristina Jahn sprach zu Beginn der Verhandlung von einem “quasi kriegsähnlichen Zustand”. Es seien zahlreiche Menschen verletzt worden, teilweise schwer. Eine Polizeibeamtin erlitt Verbrennungen, ein männlicher Kollege einen vorübergehenden Hörverlust sowie einen Tinnitus am linken Ohr. Bei einem weiteren Polizisten kam es zu Absplitterungen an den Zähnen, als dessen Zahnspange aus dem Mund gerissen worden ist. Sein Vertreter forderte 5.000 Euro Schadenersatz. Ein Fan landete mit einem Bruch des linken Kieferhöhlenbodens, einem Bruch der linken Augenhöhle, einem Bruch des linken Jochbeins und einer Nasenbeinfraktur im Spital. Jahn legte den Angeklagten unter anderem schwere gemeinschaftliche Gewalt (§ 274 StGB), aber auch Widerstand gegen die Staatsgewalt (§ 269) zur Last. Rapid Wien forderte 1.000 Euro Schadenersatz von 21 der 22 Angeklagten.

Die Männer wurden von neun Anwälten und Anwältinnen vertreten. Diese betonten, dass es sich um Familienväter oder Männer mit einem geregelten Leben handle. Viele von ihnen seien zuvor nie gewalttätig geworden und säßen heute das erste Mal auf der Anklagebank. Das zeige, “dass hier nicht der klassische Hooligan sitzt, hier sitzen zum Großteil unbescholtene Männer”, sagte eine Verteidigerin. In der Rapid-Kurve stehe ein “Querschnitt der gesamten Gesellschaft”, fügte eine weitere hinzu. Die Ausschreitungen aus dem Herbst 2024 als “kriegsähnlich” zu bezeichnen, verharmlose das Leid von Krieg “mit echten Toten und Flüchtlingen”, erklärte sie. Ein Verteidiger erläuterte, sein 30-jähriger Mandant sei “stockbesoffen” gewesen und habe sich “zu Blödheiten hinreißen lassen”. Die meisten Angeklagten bekannten sich zu den ihnen in der Anklage angelasteten Delikten.

Diversion für ehemaligen Rapid-Fanbeauftragten

Diversionell erledigt wurde das Verfahren gegen den Erstangeklagten, den hauptberuflichen ehemaligen Fanbeauftragten von Rapid Wien. Er muss 150 Euro für die Verfahrenskosten und jeweils 50 Euro an Rapid Wien und an einen verletzten Polizisten zahlen, die sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen hatten. Zusätzlich fasste er für die Dauer einer zweijährigen Probezeit ein österreichweites Stadionverbot für alle Matches in der ersten und zweiten Bundesliga, alle Spiele des ÖFB-Cups, alle internationalen Begegnungen mit österreichischer Beteiligung und alle Nationalmannschaftsspiele aus. Auch Freundschaftsspiele sind vom Stadionverbot mitumfasst.

26 Jahre lang sei er Fanbeauftragter gewesen, sagte der 48-Jährige. “Ich habe immer deeskalierend eingegriffen.” Bei den Ausschreitungen hatte er mit einer Fahnenstange auf Menschen eingeschlagen. Eigentlich sei sein Job, “so etwas” zu verhindern, erklärte er. Daraufhin hatte er den Posten verloren und ein Hausverbot im Allianz-Stadion bekommen. “In Zukunft geht er nur noch zum Curling”, erklärte sein Anwalt Werner Tomanek.

Angeklagte im Tatzeitraum zwischen 18 und 60 Jahre alt

Die Hauptverhandlung mit vorerst elf Terminen ist bis zum 21. April anberaumt. Der Großteil der Männer ist bisher unbescholten. Einer hat allerdings schon neun einschlägige Vorstrafen auf dem Kerbholz. Ein anderer ist zwei Mal wegen Körperverletzung vorbestraft. Ein weiterer ist im Zusammenhang mit dem Platzsturm in einem separaten Verfahren bereits wegen Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung und schwerer Körperverletzung zu neun Monaten bedingt verurteilt worden. Bei ihm wäre im Fall einer neuerlichen Verurteilung auf diese Strafe Bedacht zu nehmen.

Die meisten Angeklagten waren recht medienscheu, als sie nach und nach vor dem Verhandlungssaal eintrafen. Sie hielten sich Mappen und Schnellhefter vors Gesicht, um nicht erkannt zu werden, als Fotografen und Kamerateams ihrer Arbeit nachgingen. Auch FFP-2-Masken kamen – mutmaßlich nicht im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 – zum Einsatz. Ein Angeklagter erschien mit 32-minütiger Verspätung, wofür er sich entschuldigte.

Auf Körperverletzungen ausgerichtetes Zusammenrotten

Die Staatsanwältin geht davon aus, dass sich die Beschuldigten im Allianz Stadion bewusst zu einer rein maskulinen Menschenmenge zusammenrotteten, um mit vereinten Kräften Körperverletzungen zu begehen. Bereits während der zweiten Spielhälfte wurden laut Anklage aus dem Sektor der Austria-Fans bengalische Feuer und Leuchtraketen gegen bzw. über die Polizei geschleudert, die eine Sperrkette gebildet hatte. Nachdem die gegnerischen Rapid-Fans zum Kampf aufgefordert worden waren, stürmten vermummte Austria-Fans im Eingangsbereich des Sektor 7 den Platz, worauf gewaltaffine Rapid-Anhänger ihnen über das Spielfeld entgegengerannt kamen.

Die folgenden Handgreiflichkeiten hatten es in sich: mehrere Rapidler verprügelten mit der Fahnenstange einer Eckfahne einen bereits am Boden liegenden Austrianer, ein Austrianer sprang laut Anklage “in Kung-Fu-Manier” einem Grün-Weißen gegen die Brust. Die Polizei, darunter auch Wega-Beamte, konnte schließlich mittels Sperrketten das Tor zum Gästesektor 7 wieder schließen.

Mit Urin gefüllte Becher gegen Polizei

Ruhe kehrte damit nicht ein. Auch im Sektor 8 kam es auf den Tribünen und beim Treppenaufgang zu gewalttätigen Ausschreitungen. Polizisten wurden mit Trinkbechern beworfen, die laut Anklage teilweise mit Urin befüllt waren, bzw. mit Mistkübeln, Stangen, Rohren und anderen Gegenständen attackiert.

Infolge dieser verheerenden Szenen verhängte die Bundesliga über beide Vereine Geldstrafen von je 150.000 Euro. Die Vereine selbst verständigten sich darauf, die darauffolgenden vier Derbys ohne Auswärtsfans abzuwickeln.

Zur Vernunft brachten diese Maßnahmen gewisse Männer, die in Fußballstadien gehen, nicht. Am 15. Februar 2026 kam es beim 2:0-Heimsieg der Austria gegen Rapid wieder zu Randalen. Aufgrund von Böller-Würfen aus dem Rapid-Sektor musste das Match sogar unterbrochen werden. Die Grün-Weißen wurden dafür mit einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro sowie Stadionteilsperren bei drei Top-Heimspielen gegen die Austria, Red Bull Salzburg, Sturm Graz oder den LASK belegt. Die Austria wurde wegen nicht genehmigter Verwendung von Pyrotechnik zu einer Pönale von 48.400 Euro verdonnert.