Der Hintergrund: Der Rekordtorschütze des Nationalteams, Toni Polster, klagte den ÖFB auf Anerkennung dreier Länderspielteilnahmen sowie der in diesen Spielen erzielten drei Tore, die nicht offiziell in der Statistik zum Torschützen-Ranking gezählt wurden.

Der ÖFB qualifiziert die betreffenden Spiele gegen Liechtenstein (1984), Tunesien (1987) und Marokko (1988) als „inoffiziell“ und führt sie deshalb nicht in seiner Länderspielbilanz. Warum inoffiziell? Der ÖFB durfte mehr als sechs Länderspiele pro Jahr abhalten´, indem er einige Spiele als „inoffiziell“ werten ließ.

Toni Polster ist mit 44 Toren nach wie vor Rekordtorschütze.IMAGO/IMAGO / Kicker/Liedel

Das Oberlandesgericht Wien bestätigte nun das Urteil vom 1. August 2024, dass es allein in der Verantwortung des ÖFB liegt, welche Spiele in welcher Form in die Länderspielstatistik aufgenommen werden, ohne dass es diesbezüglich Vorgaben der FIFA gibt.

Toni Polster zeigte sich über das Urteil wenig erfreut und wird es nun mit seinen Anwälten prüfen.

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