
Toni Polster-Urteil bestätigt: Es bleibt bei 44 Toren
Schlechte Nachrichten für Fußball-Legende Toni Polster: Das Oberlandesgericht Wien bestätigte am Freitag das erstinstanzliche Urteil, wonach der Österreichische Fußball-Bund (ÖFB) ist nicht zur Anerkennung von Polsters Toren aus drei Länderspielen in den Achtzigerjahren verpflichtet sei.

Der Hintergrund: Der Rekordtorschütze des Nationalteams, Toni Polster, klagte den ÖFB auf Anerkennung dreier Länderspielteilnahmen sowie der in diesen Spielen erzielten drei Tore, die nicht offiziell in der Statistik zum Torschützen-Ranking gezählt wurden.
Der ÖFB qualifiziert die betreffenden Spiele gegen Liechtenstein (1984), Tunesien (1987) und Marokko (1988) als „inoffiziell“ und führt sie deshalb nicht in seiner Länderspielbilanz. Warum inoffiziell? Der ÖFB durfte mehr als sechs Länderspiele pro Jahr abhalten´, indem er einige Spiele als „inoffiziell“ werten ließ.
Hier können Sie den exxpress unterstützen
Ihr Beitrag hilft, unsere Berichterstattung noch weiter auszubauen und diese weiterhin kostenlos und top-aktuell zu Verfügung zu stellen.
Kommentare
Wegen diesem Schwachsinn Gerichte zu bemühen, zeigt welche Geisteskinder dahinter stecken !
Ich wollte schon etwas ähnliches schrieben, welche Abgehobenheit Ressourcen des Steuerzahlers für solch einen Unsinn zu verschwenden…